Hertha Stadion
Vereinsführung fordert Sonderbehandlung
Bei der Vorstellung des Stadionkonzeptes von Hertha BSC im Sportausschuss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf am 6. Juni 2019 wurde viel gesagt – aber leider nicht viel Neues! Wieder einmal wurden, anstatt auf die bekannten Probleme einzugehen, bereits debattierte und lange ausgeschlossene Lösungen von der Vereinsführung von Hertha BSC vorgeschlagen.
Die Hauptaufgabe der BVV ist es aber, bestehende Gesetze und Verordnungen umzusetzen und die Verwaltung bei ihrer Aufgabenbewältigung zu kontrollieren. Eines dieser Gesetze ist das Zweckentfremdungsverbot. Dies bedeutet, dass abgerissener Wohnraum an anderer Stelle ersetzt werden muss. Um das neue Stadion an der gewünschten Stelle zu verwirklichen, müssten 24 Wohnungen in genossenschaftlichem Besitz abgerissen werden. Die „Ausgleichsstandorte“, die von Hertha ins Gespräch gebracht wurden, sind aber nicht bebaubar: Die vorgesehene Fläche ist eine Grünfläche.
Auch zum Bedauern der FDP-Fraktion werden in Charlottenburg-Wilmersdorf Grünflächen und Brachflächen aus politischen Gründen (Bürgerbegehren) nicht bebaut. Aufgrund dieser Tatsache wurden bereits mehrere Bauprojekte nicht umgesetzt. Die FDP-Fraktion möchte diesen Umstand zukünftig in Bezug auf Brachflächen ändern, kann aber auch nachvollziehen, dass das Bezirksamt keinem Unternehmen (Hertha ist eine GmbH & Co. KG) eine Vorzugsbehandlung einräumen kann. Dieser Umstand ist Hertha seit Beginn der Debatte bekannt. Die Verantwortlichen wurden mehrmals darauf hingewiesen. Seither wird dieser Fakt aber ignoriert.
Auch hat die Genossenschaft – als Eigentümer des bestehenden Wohnhauses – durchaus das Recht einen Verkauf abzulehnen und ihr Eigentum, falls gewollt, zu behalten. Aufgrund der Wortmeldungen der Anwohner scheinen die Verhandlungen stark ins Stocken geraten zu sein. Ebenfalls müsste für eine
Stadionbebauung auf einem Nachbargrundstück ein Ausbildungszentrum teilweise abgerissen werden und auf demselben Grundstück dann eine erhebliche Nachverdichtung erfolgen. Solch ein Vorgehen wurde bei anderen Bauprojekten ebenfalls untersagt.
Dies sind für die FDP-Fraktion die Hauptgründe, weshalb ein neues Stadion am präferierten Standort nicht möglich – und politisch auch nicht – umzusetzen sind. Politik kann und darf sich nicht in solch strittige Eigentumsfragen einmischen!
Im weiteren Verlauf der Debatte wich der Vertreter von Hertha BSC bei vielen weiteren Detailfragen aus und zog dubiose Vergleiche aus den USA und England heran, die zwar eine populistische Wirkung hatten, aber nicht mit der deutschen Rechtsprechung zu vereinbaren sind. Dies zeigt, dass die offene
Kommunikation gegenüber der BVV nicht gewährleistet wurde. Auch anwesende Anwohner zeigten sich enttäuscht von der mangelhaften Kommunikation des beliebten Vereins.
Maximilian Rexrodt, Mitglied des Sportausschusses:
„Für mich gehört Hertha zu Berlin. Bei all meinen persönlichen Gefühlen für diesen Verein müssen aber dennoch politische und rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Eine Sonderbehandlung kann Hertha BSC hier nicht verlangen, die Stadt stand Hertha in schwierigen Zeiten immer zur Seite. Dem Verein sind die Probleme seit langem bekannt, dennoch wurde bis heute nicht konstruktiv gehandelt, sondern ausschließlich alte und bereits ausgeschlossene Ideen präsentiert. Der Verein arbeitet nicht an einer Lösung, sondern argumentiert ausschließlich mit seiner Beliebtheit. In der angespannten Wohnungsmarktsituation deser Stadt geht aber die Bewahrung von Wohnungsbestand vor Stadionneubau.“
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