Gegen das wilde Abstellen
Schärfere Regelungen für E-Roller und Co.

Chaos auf dem Gehweg – ein Ärgernis für Fußgänger.  | Foto:  Ulrike Martin
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Seit 1. September gelten neue Regelungen für Unternehmen, die E-Roller und E-Bikes verleihen. Die Senatsverkehrsverwaltung will mit dem novellierten Straßennutzungsgesetz das oftmals wilde Abstellen der Leihfahrzeuge reduzieren.

Anbieter von E-Rollern und Co. brauchen jetzt eine Sondernutzungserlaubnis. Einige Bedingungen, die daran geknüpft sind: Pro Standort, der zuvor ausgewiesen wird, sind nicht mehr als vier Fahrzeuge erlaubt, mindestens 2,30 Meter der Gehwegbreite müssen frei bleiben. Die Verleihfirmen sollen zudem ein Verfahren etablieren, mit dem der Mieter per Foto das ordnungsgemäße Abstellen nach der Ausleihzeit dokumentiert. Erfährt ein Vermieter von falsch geparkten Fahrzeugen, muss er sie umparken, dafür hat er vier Stunden Zeit. Auch ein kostenloses Bürgertelefon für Beschwerden sollen die Anbieter einrichten.

Mit der Problematik der E-Scooter haben sich auch die Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung beschäftigt, die Fahrzeuge waren Thema des Monats August auf der Website des Bezirksamts. „Ökologische Alternative oder nur noch ein Ärgernis?“ lautete die Frage. Klare Antwort der Linksfraktion: Nein, keine Alternative, und schon gar nicht ökologisch. „Sie ersetzen vor allem Fahrten, die zuvor klimaschonend per Bus, Bahn oder Fahrrad erledigt wurden“, sagt Friederike-Sophie Gronde-Brunner. Hinzu komme die Herstellung der Akkus, die seltene Ressourcen verbrauchten und deren Entsorgung extrem umweltschädlich sei.

Tobias Bergmann von der FDP sagt, die Sharing-Unternehmen könnten durch deutliche Strafandrohungen und verstärkte Kontrollen dazu motiviert werden, ihren Kunden das ordnungsgemäße Abstellen abzuverlangen. „Dann wird sich das Problem deutlich verbessern.“

Nicht die E-Scooter sind das Problem, sondern deren Nutzer und leider auch die Verleiher, erklärt der Verordnete Kasten Sell (CDU). Er fordert eine Straßenbenutzungsgebühr je E-Scooter sowie hohe Bußgelder für die Betreiber bei fortgesetzten Verstößen und Parkzonen ausschließlich für die Roller. Sell geht noch einen Schritt weiter: „Falsch abgestellte E-Scooter sollen dauerhaft eingezogen und gebührenpflichtig entsorgt werden.“

Alexander Sempf von der SPD setzt auf eine ausreichende Anzahl von Abstellflächen für E-Roller, Fahrräder und Lastenräder. Unter diesen Voraussetzungen könnten Sharing-Angebote den öffentlichen Nahverkehr sinnvoll ergänzen.

Für Corinna Balkow (Bündnis 90/Grüne) sind die E-Scooter eine sinnvolle Ergänzung zu Bus und Bahn. Aber: Eigene Abstellflächen am Fahrbahnrad seien notwendig, und der Bezirk sollte die Möglichkeit haben, die Roller kostenpflichtig umzusetzen.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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