Mehr Einsatz im Kita-Kampf gefordert
Träger ärgert sich über unbefriedigende Antworten des Bezirks
Die Empörung war groß. Ende Juni verabschiedete die Bezirksverordnetenversammlung eine Resolution, die den Erhalt von 20 Kitaplätzen des Trägers Fröbel gGbmH auf der Stralauer Halbinsel forderte
Der Standort am Speicher soll wegen neuer Büroräume weichen. Trotz überwältigender Ablehnung dieser Verdrängung könne dagegen wenig gemacht werden, klang in der Debatte an. Oder doch? Denn Fröbel sieht das etwas anders. Der Träger hat den Eindruck, es gebe bei den Verantwortlichen im Bezirk zu wenig Engagement in dieser Sache. Ausgedrückt etwa dadurch, dass Anfragen nur unzureichend beantwortet wurden.
Etwa bei einem Mailverkehr zwischen einer Anwohnerin und dem Stadtplanungsamt, beziehungsweise dem Büro des Stadtrats, der der Berliner Woche vorliegt. Dort wurde vor allem auf die Baunutzungsverordnung hingewiesen. Nach Ansicht der Absenderin und auch des Trägers bräuchte der Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung des Bezirks, wenn er die Kitaräume in Büros umwandeln will. Denn bei der Stralauer Halbinsel handle es sich um ein reines Wohngebiet. Was bedeute, es gebe eine konkrete Eingriffsmöglichkeit.
Auf diesen Einwand gab es auch nach Wochen keine konkrete Antwort. Begründet wurde das zunächst mit dem krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiterin, die für Stralau zuständig sei. Dann erfolgte die Nachricht, das Amt könne "nur die Zuständigkeit im Rahmen des bestehenden Planungsrechts beurteilen". Es sei aber nicht für die Steuerung von Gewerbe- und Einzelhandelsnutzung in den Quartieren zuständig. Und schon gar nicht bei privatrechtlichen Fragen nach den Miet- und Kündigungsverhältnissen.
Das befriedigte die Fragesteller nur wenig. Sie beklagen, dass der Abstimmungsprozess innerhalb der Verwaltung anscheinend zu wünschen übrig lasse. Der sei aber entscheidender, als irgendwelche Resolutionen.
Es sei unfair, dem Bezirk jetzt die Verantwortung zuzuschieben, sagte Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis90/Grüne). Nach seiner ersten Einschätzung wären die Kitaräume nicht mit einem Gemeinbedarf belegt. Damit gebe es wenig Handhabe. Näheres sei bitte über eine schriftliche Anfrage zu klären.
Die Anfrage wurde innerhalb von drei Werktagen beantwortet. Allerdings nur mit einem Satz. "Laut Stadtentwicklungsamt können Büroräume auch in allgemeinen Wohngebieten zulässig sein", lautete der. Tiefere Erkenntnisse zu bekommen, wäre derzeit schwierig, denn alle Mitarbeiter, die direkt mit dem Thema befasst sind, befinden sich im Urlaub.
Stadtrat Schmidt hatte außerdem darauf hingewiesen, dass der Eigentümer auch in einem Brief des Bezirks gebeten wurde, die Kita zu erhalten. Das Schreiben wäre ziemlich weich formuliert gewesen, findet Fröbel.
Die Kita bekam übrigens wegen eines Formfehlers bei der Kündigung eine Gnadenfrist. Eigentlich sollte sie bereits am 30. Juni ausziehen, neuer Termin ist jetzt Ende September. Deshalb gebe es vielleicht noch Möglichkeiten, den Verbleib zu sichern, hofft der Träger. Falls das nicht geht, wäre zumindest eine begründete Antwort nicht schlecht.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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