Außengastronomie: Suche nach dem richtigen Messpunkt

Unterstreifen integrieren? Die Mainzer Straße im Bereich des Lokals Fliegender Tisch. | Foto: Thomas Frey
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Die Debatte erscheint zunächst ziemlich akademisch und spitzfindig. Aber sie könnte einige Auswirkungen haben.

Es geht um den Platz für die Außengastronomie. Speziell der, die sich in Gegenden befindet, wo der Gehweg vor dem Gebäude eigentlich keinen Freiluftbetrieb zulässt. Zumindest nach bisheriger Definition.

Bekanntestes Beispiel dafür ist die Mainzer Straße. Dort gibt es zwar nur wenige Lokale, aber die sind bisher ein Opfer des aktuellen Messpunktes. Was dort zu Unverständnis und Protesten führte (wir berichteten).

Der Messpunkt bemisst sich anhand des sogenannten Oberstreifens sowie der Laufbahn. Mit dem Oberstreifen ist der Bereich direkt am Haus gemeint, die Laufbahn markiert den Weg für die Fußgänger. Auf beiden zusammen muss mindestens 1,50 Meter Platz für Passanten sein. Bleiben danach weniger als 70 Zentimeter auf dem Oberstreifen übrig, soll kein Außenausschank erlaubt werden.

Nicht berücksichtigt wurde dabei gerade an der Mainzer Straße der Unterstreifen, der dort ziemlich breit ist. Damit gemeint ist der Bereich zwischen Laufbahn und Straße. Dort kann es aber Hindernisse geben, etwa abgestellte Fahr- oder Motorräder. Auch Lichtmasten.

Unterstreifen soll berücksichtigt werden

Trotzdem sollte der Unterstreifen in die Messungen integriert werden, fand in einem Antrag die FDP-Gruppe in der BVV. Sie fordert, den Messpunkt in die Mitte der Laufbahn zu verlegen. Einschließlich Ober- und Unterstreifen sollte auf diese Weise festgestellt werden, ob genügend Raum sowohl für den Durchgang, als auch für die Freiluftplätze bleibt. Was dann wohl häufig gegeben wäre, selbst wenn die Barrieren auf dem Unterstreifen berücksichtigt werden, suggeriert der Vorstoß der Liberalen. In diesen Fällen müsste die Laufbahn wieder in Richtung Oberstreifen verschoben werden, damit die 1,50 Meter-Vorgabe eingehalten werde. Das Ziel der neuen Laufbahn-Definition war, den fehlenden Platz für die Gastronomie "herbeizumessen".

Was in dieser Form erst einmal mehrheitlich abgelehnt wurde. Von einer "Lex Mainzer Straße" oder noch konkreter "Lex Fliegender Tisch" war die Rede. Mit letzterem gemeint war ein dort ansässiges Lokal, das speziell unter den bisherigen Laufbahn-Vorgaben leidet, obwohl es auch vor diesem Restaurant einen geräumigen Unterstreifen gibt. Unabhängig von diesem Fall sei deshalb aber erst einmal zu klären, welche vielleicht auch unerwünschten Nebenwirkungen ein mögliches Neujustieren des Messpunktes mit sich bringe.

Darauf zielte dann ein Antrag von Grünen und Linken, der das Bezirksamt aufforderte, genau das zu prüfen. Dabei zu berücksichtigen sei die Gesamtbreite der Bürgersteige sowie die Eignung des Unterstreifens zum Ausweichen.

Auch unterschiedliche Gegebenheiten in verschiedenen Straßen sollten in Augenschein genommen werden. Denn es könne vorkommen, dass trotz ähnlicher Gesamtbreite unterschiedliche Vorgaben für die Sondernutzung gelten. Resultierend beispielsweise daraus, dass Laufbahnen sofort erkennbar sind oder eben nicht. Über allem steht die Vorgabe, dass der Platz für die Fußgänger nicht berührt werden darf.

Die Prüfung wird jetzt stattfinden und wahrscheinlich die kommende Sommerzeit beanspruchen.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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