Kein Herumtoben möglich
Spielplatz an der Ecke Ottomar-Geschke-Straße und Ahornallee weiter gesperrt

Spielplatz hinter Gittern. Seit einem Jahr ist die Fläche in der Ottomar-Geschke-Straße fertig, aber nicht freigegeben. | Foto: Philipp Hartmann
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  • Spielplatz hinter Gittern. Seit einem Jahr ist die Fläche in der Ottomar-Geschke-Straße fertig, aber nicht freigegeben.
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Ein nigelnagelneues Klettergerüst, eine Schaukel, drei Tischtennisplatten, Balancierstrecken und einiges mehr stehen auf einem neuen Spielplatz in der Ottomar-Geschke-Straße/Ecke Ahornallee. Für Kinder könnte dieser Ort ein richtiges Spielparadies sein, gerade jetzt in der Pandemie. Das Problem: Der Spielplatz ist seit rund einem Jahr fertig, aber noch immer abgesperrt.

Mehrere Anwohner machten ihrem Ärger über diesen Zustand Luft. „Unsere Kinder drücken sich seit Monaten ihre kleinen Nasen platt. Zumal diese große Spielfläche für alle Altersgruppen, sogar Erwachsene, etwas zu bieten hat, was in dieser Gegend bisher fehlt, besonders in diesen Zeiten“, schrieb eine Familie in einer E-Mail „im Namen vieler in Spindlersfeld ansässiger Eltern“. Für Unverständnis sorgt ein Zettel, der an dem Bauzaun vor Ort angebracht ist. Darauf schreibt der Eigentümer: „Eine Freigabe zur Nutzung des Spielplatzes kann nur durch das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick erfolgen. Unsere Bemühungen zur Erwirkung einer solchen Nutzungsfreigabe blieben bislang erfolglos.“ Datiert ist der Aushang mit März 2021.

Eigentlich, so könnte man meinen, dürfte eine solche Freigabe doch keine große Schwierigkeit darstellen. Auf Nachfrage der Berliner Woche konnte oder wollte sich das Bezirksamt bis Redaktionsschluss in dieser Angelegenheit jedoch nicht konkret äußern. „Momentan werden noch Einzelheiten zwischen Vorhabenträger und Bezirksamt abgestimmt. Das Bezirksamt ist um eine zeitnahe Lösung bemüht“, heißt es. Solange die endgültige Abnahme und Übernahme des Grundstücks durch das Straßen- und Grünflächenamt ausstehen, sei der Eigentümer verantwortlich für den Zustand und auch die Nutzung beziehungsweise Nichtnutzung. „Der Eigentümer macht von seinem ‚Hausrecht‘ Gebrauch und hält den Platz verschlossen, um nicht für eine Zustandsverschlechterung aufkommen oder sogar die Haftungsprüfung bei Unfällen eintreten zu müssen“, erklärte das Bezirksamt.

Autor:

Philipp Hartmann aus Köpenick

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