BAUEN
Sanierungsarbeiten mit Muskelhypothek: Was Bauherren beachten müssen
Bei Umbauarbeiten lassen sich durch Eigenleistungen, der sogenannten Muskelhypothek, bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Doch Vorsicht! Dieser Betrag sollte nicht zu hoch angesetzt werden.
Allzu oft werden die Möglichkeiten für Eigenleistungen überschätzt. Nicht bedacht wird, dass schließlich auch das Material Geld kostet. Die Fehlkalkulationen haben dann zur Folge, dass der Finanzierungsplan ins Wanken gerät. Mitunter fehlt es sowohl dem Bauherren als auch den freiwilligen Helfern nicht nur an Zeit, sondern auch an den notwendigen fachlichen Voraussetzungen und am Geschick. Unerfahrene und Ungeübte könnten allenfalls einfache Vorbereitungen, Maler- und Tapezierarbeiten ausführen oder Teppichboden verlegen. Die Hobbyhandwerker besitzen meist mehr Geschick und verfügen über Erfahrung. Sie könnten beispielsweise Fliesen- und Fertigparkett verlegen oder die Außenanlagen gestalten. Der Profi, der den Beruf möglicherweise erlernt hat, könnte Estrich- und Trockenbauarbeiten verrichten, Dämmungen und Wandverkleidungen anbringen, Rohre verlegen, Wände verputzen und Türen und Fenster einbauen.
Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, seine Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden, unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Versicherungsschutz wird den Helfern für Arbeitsunfälle gewährt, also in der Regel für Unfälle auf der Baustelle oder auf den Weg dahin. Der Bauherr und seine Frau gelten als Unternehmer und genießen diesen gesetzlichen Schutz nicht. Vor den Folgen von möglichen Unfällen schützt eine privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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