Parkverstöße in allen Facetten

Zu spät: Sobald der Abschleppdienst mit der Arbeit begonnen hat, werden die vollen Kosten fällig. | Foto: Roland Holschneider
  • Zu spät: Sobald der Abschleppdienst mit der Arbeit begonnen hat, werden die vollen Kosten fällig.
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Selbst wer nur das Fenster am Auto auflässt, muss damit rechnen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Das gilt sogar, wenn das Fahrzeug korrekt geparkt ist.

"Im Polizeirecht stellt ein nicht ordnungsgemäß gesichertes Fahrzeug eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und darf entfernt werden", erläutert Volker Lempp, Verkehrsjurist beim Auto Club Europa (ACE). Meist aber werden Autos an den Haken genommen, wenn ein Parkverstoß vorliegt. Wie hoch die Kosten dafür ausfallen, hängt von Ort und Zeit ab. Durchschnittlich 150 Euro sind einzuplanen. Im "Preis" enthalten sind in der Regel das Abschleppen des Pkw an einem Werktag inklusive Verwahrung für die ersten 24 Stunden und die städtische Verwaltungsgebühr. Der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA) empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben zudem für die Zeit zwischen 16.30 Uhr und 20 Uhr einen Aufschlag von 25 Prozent, nachts von 50 Prozent und sonn- und feiertags sogar von 100 Prozent.

Glück im Unglück hat, wer zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, bevor der Abschlepper mit seiner Arbeit begonnen hat. "50 bis 60 Prozent der Kosten fallen bereits an, wenn der Abschleppwagen rausfährt", erläutert Ulrike Wenzel vom VBA. Habe der Abschlepper vor Ort mit seiner Arbeit begonnen, müsse der Halter die ganzen Kosten tragen.

Doch damit nicht genug: Zu den Abschleppkosten kommt meist noch das Verwarngeld für den eigentlichen Parkverstoß in Höhe von 10 bis 35 Euro. Oder 50 Euro Bußgeld für den Fall, dass der Fahrer seinen Wagen in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt oder durch sein Parken Rettungsfahrzeuge behindert hat.

Die Frage, ob abgeschleppt wird oder nicht, folgt laut Katharina Lucà vom ADAC dem Grundsatz der Notwendigkeit. Eine Behinderung muss aber nicht vorliegen. "Auch Fahrzeuge, die auf Gehwegen, in Feuerwehranfahrtszonen, auf Behindertenparkplätzen, an Bushaltestellen oder im Bereich von Fußgängerzonen oder -überwegen abgestellt sind», können abgeschleppt werden, sagt Volker Lempp vom ACE.

Seine Handynummer im Auto gut sichtbar zu hinterlassen, kann im Einzelfall verhindern, dass das Auto abgeschleppt wird. "Das setzt aber voraus, dass sich der Fahrer erkennbar in der Nähe befindet und das Auto binnen fünf Minuten entfernen kann", merkt Lempp an.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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