Kein Lärmschutz nötig: Anwohner müssen auf BER-Eröffnung hoffen
Anwohner des Flughafens Tegel hatten den Senat darauf verklagt, angesichts des zunehmenden Flugverkehrs in Tegel ihre Wohnungen mit zusätzlichem Schallschutz auszustatten. Alternativ hatten sie auf Entschädigung gehofft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am 11. Juni diese Klagen zurück, darunter die der Hakenfelderin Petra Fuchs.
Der sechste Senat des Gerichts entschied, dass sich die Kläger nicht auf das Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 2007 berufen könnten. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung darauf, dass der Flughafen Tegel innerhalb von zehn Jahren - also spätestens 2017 - geschlossen werde. Daher sei keine Neufestsetzung eines Lärmschutzbereichs notwendig. Das Gericht erkannte zudem keine "unzumutbaren Lärmbelastungen", die die "Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen" überschreiten. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Erfolg nach 2017 ?
Für den Reinickendorfer CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Frank Steffel sind jetzt die Flughafengesellschaft und deren Aufsichtsrat am Zuge, um bis zur Schließung von Tegel die Anwohner in den Einflugschneisen zu entlasten. So könnten Fracht- und Postmaschinen, aber auch Privatflieger in Schönefeld landen. Bisher ist es so, dass der Flugverkehr in Schönefeld kontinuierlich abnimmt, während er in Tegel zunimmt. Das Fluglärmschutzgesetz könnte allerdings immer noch eine Möglichkeit bieten, Anwohner vor dem Lärm der Flugzeuge zu schützen - allerdings erst nach 2017.
Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die mit der Schönefeldproblematik befasst sind, sich allerdings nicht namentlich zitieren lassen wollen, halten es für möglich, dass auch ein Eröffnungstermin 2017 knapp werden könnte. Sollte Tegel darüber hinaus in Betrieb bleiben, könnten dann die Anforderungen aus dem Lärmschutzgesetz greifen.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.