Keine Neuanträge mehr: Bestimmungen für Betreiber werden schärfer
Die Probleme in den bestehenden Spielhöllen bleiben aber bestehen. "Es gibt weiterhin nur in Ausnahmefällen Betriebe, in denen keine Verstöße festgestellte werden", fasst der Stadtrat die Ergebnisse der jüngsten Überprüfungen zusammen. Im vergangenen Monat sind im Bezirk sieben konzessionierte Spielhallen vom Ordnungsamt besucht worden. Dabei wurden 24 Verstöße gegen das Berliner Spielhallengesetz festgestellt. Etwa, weil der vorgeschriebene Abstand zwischen zwei Geräten nicht eingehalten oder unrechtmäßiger Getränkeausschank festgestellt wurde.Auch der Verpflichtung, wonach Spielhallenbetreiber Infomaterial zur Suchtprävention auslegen müssen, sei häufig nicht nachgekommen worden. Acht Verstöße gegen das Nichtrauchergesetz kamen noch hinzu. "Wir werden die Spielhallen auch weiterhin schwerpunktmäßig kontrollieren", kündigte Spallek an. "Und gegebenenfalls hart durchgreifen."
Die Rahmenbedingungen für die Betreiber solcher Spielhöllen werden dabei immer schärfer. Bis Ende des Jahres müssen sie auf Geheiß der Senatsverwaltung für Wirtschaft ein "Sozialkonzept" vorlegen, in dem sie beispielsweise darstellen, welche Mittel zur Suchtprävention sie anwenden. Zudem müssen - ebenfalls bis Dezember - alle Mitarbeiter eine Schulung besucht haben, in der sie lernen, wie sie mit suchtgefährdeten Besuchern umzugehen haben. Die entsprechenden Nachweise müssen hinterher gegenüber dem Ordnungsamt erbracht werden.
Ab 2016 wird es noch schwieriger. Denn dann laufen die bisherigen Betriebserlaubnisse aus. Und nach dem neuen Spielhallengesetz gibt es neue Konzessionen nur, wenn das Ladenlokal einen halben Kilometer von der nächsten Spielhalle sowie von Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt ist. Stadtrat Spallek geht davon aus, dass dann "weit mehr als die Hälfte" der rund 150 Spielhallen in Mitte schließen müssen. Neue Anträge gebe es schon jetzt nicht mehr.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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