Gleichbehandlung bei Prämien kommt
Betroffen davon sind Personenversicherungen, also private Krankenversicherung, private Rentenversicherung, Risiko-Lebensversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Unfallversicherung sowie die Kfz-Versicherung. Nicht betroffen sind sogenannte Sachversicherungen, wie private Haftpflichtversicherung, Hausrat-, Wohngebäude und Rechtsschutzversicherung. Bislang werden von den deutschen Versicherungsunternehmen die Tarife so kalkuliert, dass die jeweils unterschiedlichen Risiken von Mann und Frau durch Prämienunterschiede kompensiert werden. So zahlen Frauen in Deutschland für ihr Auto aktuell noch niedrigere Versicherungsprämien als Männer, weil sie statistisch gesehen, weniger Unfälle verursachen. Auch zahlen Frauen derzeit noch wegen ihrer längeren Lebenserwartung für Todesfallversicherungen zu Gunsten von Partner oder Kinder eine geringere Prämie als Männer. Umgekehrt zahlen Männer wegen der geringeren Lebenserwartung bei Rentenversicherungen bei gleichem Einstiegsalter und gleicher Rentenhöhe heute noch geringere Beiträge als Frauen.
Wer die aktuelle Regelung für sich nutzen will, sollte darüber nachdenken, den ohnehin geplanten Vertragsabschluss vor dem 21. Dezember vorzunehmen. Bei Männern würde das zum Beispiel die aufgeschobene klassische Rentenversicherung und die sofort beginnende Rentenversicherung betreffen, bei Frauen die Kfz-Versicherung und die Risikolebensversicherung.
Bereits bestehende Verträge und Tarife bleiben von den Neuregelungen unberührt. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es das Recht, den Tarif zu wechseln. Wer also einen alten, teuren Vertrag hat, kann ab dem 21. Dezember 2012 in einen Unisex-Tarif umsteigen. Doch hier empfiehlt sich ausdrücklich eine gründliche Beratung, denn eine erneute Gesundheitsprüfung und eventuell auch Leistungsbeschränkungen können mit einem Tarifwechsel verbunden sein.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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