Kündigung alter Sparverträge
Ältere Sparverträge sind oft lukrativ. Hier bekommen Verbraucher oft drei bis vier Prozent Zinsen. Manche Geldinstitute versuchen allerdings inzwischen, Kunden mit solchen Verträgen loszuwerden. So kündigte beispielsweise nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Geldinstiut ihren Kunden einfach vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragszeit. Dieses Vorgehen war nicht rechtens: "Die Kunden haben einen Vertrag mit der Bank über eine bestimmte Laufzeit geschlossen", erklärt die Verbraucherzentrale. Betroffene Kunden sollten entsprechende Schreiben der Bank oder Bausparkasse nicht einfach abheften. "Lassen Sie das ruhig mal rechtlich prüfen", rät Nauhauser. Denn oftmals sei die Argumentation der Institute bei näherer Betrachtung nicht haltbar.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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