Pflichtangaben müssen lückenlos sein
Einzelne Anbieter solcher Software werben damit, dass ihr Programm vom Finanzamt akzeptiert wird. Steuerzahler müssen aber selbst prüfen, ob das Programm die Voraussetzungen erfüllt, wenn sie ein elektronisches Fahrtenbuch für einen privat genutzten Dienstwagen nutzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt. Darauf weist der Bund der Steuerzahler mit Blick auf eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Rheinland (Kurzinfo LSt-Außendienst 2/2013) hin.Der Fahrer muss lückenlos nachweisen, welche Fahrten betrieblich und welche privat waren. Zu den Pflichtangaben gehören bei beruflichen Fahrten das Datum, das konkrete Ziel der Fahrt und der Grund, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die Bezeichnung des jeweiligen Ortes.
Für Privatfahrten genügen die Kilometerangaben. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gesondert zu kennzeichnen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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