Stadtgerecht und störungsarm
Senat will im kommenden Jahr strengere Auflagen für Mietfahrzeuge einführen

Vor allem Touristen werden immer wieder von Polizisten gestoppt, weil sie verbotenerweise mit E-Scootern auf dem Gehweg fahren. | Foto: Dirk Jericho
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Mit Auflagen im Straßengesetz will der Senat das Chaos der Mieträder, E-Tretroller oder Mietautos in den Griff bekommen. Vor allem im Zentrum ballen sich die Fahrzeuge diverser Sharing-Unternehmen.

Festgelegte Parkflächen oder die verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die Außenbezirke gehören zu den Auflagen, die 2021 mit den Anbietern „in einem Dialogverfahren“ erarbeitet werden sollen. Ziel ist „eine Balance zwischen der Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin“, sagt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese auf die Anfrage zur „Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes“ der CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Oliver Friederici.

Roller & Co. sollen gemäß den „Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden“, so Streese. Zufrieden ist der Senat mit den Sharing-Angeboten anscheinend nicht, wie aus der Antwort hervorgeht. Es gebe seit Jahren „Nutzungskonflikte und Angebotsballungen“ sowie Hinweise, „dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne der Verkehrswende leisten“, so Streese. Zudem gebe es „teilweise sogar unerwünschte verkehrliche Effekte wie zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre“. Dennoch spielen laut Streese „die Angebote aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der Klimaschutzziele beigemessen“.

Vor allem seit Zulassung der E-Scooter im Juni 2019 hatte es immer wieder Ärger gegeben. Die Citybezirke wurden von den Miet-Rollern geradezu überschwemmt. Zeitweise standen bis zu 15 000 E-Roller im Straßenland. Wie viele es genau sind, weiß der Senat nicht, „da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten gibt“. Vor über einem Jahr mussten die Anbieter nach Krisengesprächen mit der Verkehrsverwaltung schon ihre Ausleih-Apps so programmieren, dass Kunden die Roller nicht mehr überall abstellen können. So ist es nicht möglich, seinen Roller an touristischen Orten wie am Brandenburger Tor oder am Holocaust-Mahnmal zu parken. Auch Grünanlagen sollen von der Rollerschwemme verschont werden.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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