Elektronisches Register eingeführt
Berlin. Mit dem im Januar in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) können sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in ein elektronisches Gesellschaftsregister eintragen. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht zur Eintragung, aber in einigen Fällen zumindest eine faktische Eintragungspflicht. Denn die Eintragung ist Voraussetzung, um in andere öffentliche Register wie das Grundbuch, das Handelsregister und das Aktienregister eingetragen zu werden. Für die Führung des Gesellschaftsregisters ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig. „Mit der Inbetriebnahme eines weiteren vollelektronischen Registers neben dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister schreitet die Digitalisierung der Justiz voran“, sagte der Präsident des Amtsgerichts Charlottenburg, Peter Scholz. Das neue Gesellschaftsregister schaffe „mehr Transparenz im Wirtschaftsverkehr und ist ein wichtiger Beitrag der Justiz für die Wirtschaftsmetropole Berlin“, so Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos). DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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