Leitfaden für den Schillerkiez: Wie darf saniert werden?
Im Quartier Schillerpromenade gilt seit 1996 eine Erhaltungssatzung. Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart zu schützen. Wenn jemand das Erscheinungsbild der Gebäude und Freiflächen verändern will, muss er sich das vom Stadtentwicklungsamt genehmigen lassen.
Welche bauliche Maßnahmen erlaubt werden können , erfahren Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbetreibende am 17. April von 15.30 bis 17.30 Uhr. Gesprächspartner sind Mitarbeiter des Architektur- und Stadtplanungsbüros Imke Woelk und Partner, Corinna Tell vom Stadtentwicklungsamt und Gunnar Zerowsky vom QM Schillerpromenade.
Sie stellen den Leitfaden t "Auflagen für Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern" vor. Besucher können danach Fragen stellen. Die Veranstaltung findet statt im Rathaus in der Karl-Marx-Straße 83, Cigli-Zimmer (A 104).
Im Nachbarschaftstreff Schillerkiez in der Mahlower Straße 27 wird außerdem am gleichen Tag von 19 bis 21 Uhr ein Leitfaden für den Umgang mit Gewerberäumen (Schaufenster- und Werbeanlagen) im Erhaltungsgebiet Schillerpromenade präsentiert. Anmeldungen zu beiden Veranstaltungen sind nicht notwendig.
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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