Vogelgrippe: Bezirksamt legt Sperrgebiet fest
Neukölln. Seit dem Fund eines an der Geflügelpest gestorbenen Schwans im Landwehrkanal in Kreuzberg wurde auch das angrenzende Neuköllner Gebiet nördlich des S-Bahnrings zum Sperrbezirk erklärt. Alle übrigen Teile des Bezirks sind Beobachtungsgebiet.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt und damit hohe Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge hat. Bei ungünstigen Bedingungen ist auch die Gesundheit des Menschen gefährdet. Ist die Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt, legt die zuständige Behörde das Gebiet um den Fundort mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk fest.
Die Festlegung gilt seit Freitag, 18. November, zunächst für 21 Tage. Gewerblich gehaltenes Geflügel wird in diesem Zeitraum regelmäßig klinisch und – soweit erforderlich – auch virologisch untersucht. Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen aus diesem Bereich nicht an andere Orte gebracht werden. Damit gehaltene Vögel und Federwild nicht aus der Sperrzone gelangen können, gibt es eine Stallpflicht. Ein- und Ausgänge von Ställen müssen desinfiziert werden, Tierhalter beim Betreten außerdem auf Schutzkleidung achten.
Auch für Besitzer anderer Tierarten hat die Verordnung Konsequenzen. Sie müssen sicherstellen, dass Hunde und Katzen im Sperrgebiet nicht frei herumlaufen. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Neukölln hat an den Hauptzufahrtswegen zum Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk“ angebracht.
Für das ausgewiesene „Beobachtungsgebiet“, das einen Umkreis von zehn Kilometern vom Fundort des ersten verendeten Vogels umfasst, gilt ebenfalls die Stallpflicht sowie ein Verbot des Transportes in andere Gebiete. Wer einen toten Vogel findet, sollte ihn nicht berühren und sich sofort an das Bezirksamt oder die Feuerwehr wenden. SB
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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