Anlieger wollen zur Not vor das Verwaltungsgericht ziehen
Streit um Stege geht weiter

Der Streit am Groß Glienicker See ist noch nicht beendet. Das Bezirksamt hat die Seeanlieger erneut aufgefordert, ihre Stege abzureißen. Gerichte hatten zugunsten des Amtes entschieden. Doch die Anlieger wollen weiterkämpfen.

Mit einer „Petition“ war die Bürgerinitiative „Pro Groß Glienicker See“ in den Umweltausschuss gekommen. Darin ersucht sie das Bezirksamt, den Abriss der Stege auszusetzen und gemeinsam mit den privaten Seeanliegern ein „sinnvolles Konzept“ zur Pflege des Sees zu entwickeln. „Die Stege schützen als bauliche Barriere die Uferbereiche“, begründete Vereinsvorsitzende Anjuschka Wagner im Ausschuss. Denn dort, wo die Ufer nicht versperrt seien, würde die Uferzone mit ihrem Röhrichtgürtel zwangsläufig zerstört. Durch Trampelpfade, niedergetretene Böschungen und campierende Bootsanleger. „Das zeigen die vielen negativen Beispiele auf der Potsdamer Uferseite“, so Wagner weiter. Als direkte Anwohner sehe man aber auch auf Spandauer Seite „jeden Tag, was am Ufer vor sich geht“. Gleichzeitig stellte die Vereinschefin klar: „Uns geht es nicht vorrangig darum, die Privatstege behalten zu wollen, sondern um den Schutz des Ufers.“ Wobei Wagner einräumt, dass auch die Anlieger nicht immer alles richtig machen. „Wir sind bereit, uns da schulen zu lassen.“ Außerdem sind die Seeanlieger bereit, „nach Aussetzung der Abrissaufforderung sofort unentgeltlich fachlich notwendige Pflegemaßnahmen zum Ufer- und Röhrichtschutz zu leisten“ – in Absprache mit der Fachbehörde.

Das Bezirksamt bekam vor Gericht mehrfach Recht

Grund für die Petition der Bürgerinitiative – die formal keine ist, weil keine Unterschriften gesammelt wurden – war die erneute Aufforderung des Umwelt- und Naturschutzamtes an die Seeanlieger, ihre Stege abzureißen. Die sind zwar privat, liegen aber auf Landesflächen. Konkret geht es jetzt noch um 45 Steganlagen. Denn laut Bezirksamt hatten von den über 70 Steginhabern 45 seinerzeit gegen die Kündigung des Pachtverhältnisses geklagt. Die Verfahren liefen erst- beziehungsweise zweitinstanzlich vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Berlin. Das letzte Urteil erging im September 2019. „Das Bezirksamt hat in allen Fällen Recht bekommen, diese Pachtverträge nicht zu verlängern“, stellte Anja Sorges, Leiterin des Umwelt- und Naturschutzamtes im Ausschuss klar. Damit nehme sich das Bezirksamt jetzt des Ufers an und lasse zurückbauen, was auf öffentlichem Land stehe. An alle Steginhaber gingen nach dem Urteil deshalb Räumungsaufforderungen raus. Dieser Aufforderung hätten nach Kontrollen aber bisher nur zwei Steginhaber Folge geleistet, so Anja Sorges. Die Fristen für die Räumung enden laut Bezirksamt Mitte März 2020. Wo dann nicht abgerissen ist, droht die Räumungsklage, gegen die dann aber erneut Einspruch eingelegt werden kann. Solange dieser Rechtsstreit laufe, sehe das Bezirksamt keinen Anlass, mit den Anwohnern ein Pflegemodell fürs Seeufer zu vereinbaren, sagte Umweltstadtrat Andreas Otti (AfD).

Räumung ohne Rechtsstreit? 

Mit den Antworten gab sich der Ausschuss im Großen und Ganzen zufrieden. Dem Umwelt- und Naturschutzamt wurde „hervorragende Arbeit beim Uferschutz“ bescheinigt. Die Seeanlieger, die ihre Stege noch nicht geräumt hätten, sollten dies jetzt tun und zwar möglichst ohne weiteren Rechtsstreit. Den aber will die Bürgerinitaitive nicht ausschließen. „Das Gerichtsurteil zur Nicht-Verlängerung der Pachtverträge hat dem Bezirksamt nicht das Recht gegeben, unsere Stege zurückzubauen“, sagte Anjuschka Wagner, die deshalb als nächsten Schritt den Gang vors Verwaltungsgericht ankündigte.

Gestritten wird seit 2002

Im Streit um die Stege hat das Bezirksamt die Bezirksverordneten schon länger hinter sich. Die hatten nämlich bereits 2002 ein Steganlagenkonzept abgesegnet, das vorsieht, in der Uferzone sämtliche Stege zu beseitigen, um die Wasserqualität des Groß Glienickers Sees zu verbessern. 2008 schickte das Bezirksamt erste Schreiben los um zu erfahren, welchem Anlieger welcher Steg gehört. Im Februar 2012 stimmte die BVV dann dem Antrag der SPD-Fraktion zu, am Ufer einen Wanderweg anzulegen, um der Öffentlichkeit den Seezugang zu garantieren. Die Bürgerinitiative hatte damals protestiert. Ihr Argument: Will man den Wanderweg umsetzen ohne zu enteignen, muss der zwangsläufig durch den schützenswerten Uferbereich führen.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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