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Senat informiert über das neue Gesetz zum Mietendeckel
Das Abgeordnetenhaus hat den Mietendeckel beschlossen. Das Gesetz begrenzt Mieterhöhungen für rund 90 Prozent aller Berliner Mietwohnungen.
Mieten werden auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren. Das gilt für alle Mietverträge, die zum Stichtag 18. Juni bestanden und am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes immer noch bestehen. Mit Inkrafttreten des Mietendeckels ist es verboten, eine höhere Miete als die Stichtagsmiete zu fordern. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit eine Bußgeld von bis zu 500 000 Euro geahndet werden. Verstöße durch die Vermieter gegen die Anforderungen des Berliner Mietengesetzes können Mieter beim bezirklichen Wohnungsamt anzeigen oder sich an eine bezirkliche Mieterberatung wenden.
Mehr Infos zum Mietendeckel gibt es auf https://mietendeckel.berlin.de/.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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