Ausnahmegenehmigung

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Umwelt

Grillverbot in Lichtenberg

Lichtenberg. Grillen ohne Ausnahmegenehmigung ist in öffentlichen Berliner Grünanlagen gemäß Paragraph 6 Absatz 2 verboten. Jeder Bezirk hat die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erlassen. In Lichtenberg wurden alle Ausnahmeregelungen für das Grillen bereits 2022 zurückgenommen. Das Grillen im Fennpfuhlpark, im Stadtpark Lichtenberg, im Rudolf-Seiffert-Park und an der Landmarke in der Wartenberger Feldflur ist nicht mehr erlaubt. Die dort früher vorhandenen Grillplätze wurden bereits...

  • Bezirk Lichtenberg
  • 31.03.23
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Umwelt
Die Grillplätze im Fennpfuhlpark stehen in diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung. Sie werden abgebaut. | Foto:  Bernd Wähner
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Bezirksamt macht Ausnahmeregelungen rückgängig
Grillen in Parks nicht mehr gestattet

Die Grillplätze im Bezirk werden durch das Straßen- und Grünflächenamt abgebaut, das Grillen in öffentlichen Parks und Grünanlagen ist verboten. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Bezirksamt, indem es drei Ausnahmeregelungen zurückzunahm. Damit ist das Grillen im Fennpfuhlpark, im Stadtpark Lichtenberg und im Rudolf-Seiffert-Park nicht mehr zulässig. Ohne Ausnahmegenehmigung ist es in öffentlichen Berliner Grünanlagen sowieso gesetzlich verboten. Wer trotzdem grillt, begeht eine...

  • Bezirk Lichtenberg
  • 01.04.22
  • 379× gelesen
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