Nichtraucherschutz

Beiträge zum Thema Nichtraucherschutz

Bauen und Wohnen

Rücksicht auf die Nachbarn

Grundsätzlich gilt: In seiner Wohnung darf jeder machen, was er will. "Alles, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, ist gestattet", erklärt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Doch es gibt Grenzen.Allerdings gelte auch das Gebot der Rücksichtnahme. Nachbarn und Vermieter müssen sich nicht alles gefallen lassen. Wer die Nerven seiner Nachbarn zu sehr strapaziert, kann sich Ärger einhandeln. Beispiel Rauchen: Komplett verboten werden darf das Qualmen nicht. Rauchen gehört zum...

  • Mitte
  • 18.12.14
  • 107× gelesen
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.