Tempelhof-Schöneberg. Laut BVV-Beschluss muss das Bezirksamt bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliche Flächen künftig Tierschutzaspekte berücksichtigen. Das gilt insbesondere für Zirkusse und Jahrmärkte.
Nach dem Vorbild Treptow-Köpenick soll es auch in Tempelhof-Schöneberg eine Erlaubnis künftig nur noch geben, wenn sich die Veranstalter verpflichten, „weder Affen, Elefanten, Großbären, Großkatzen, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delphine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe mitzuführen noch zur Schau zu stellen“. Das Bezirksamt soll sich auch bei privaten Vermietern von Flächen für eine „freiwillige Beachtung des Tierschutzes in dieser Weise“ einsetzen und sich beim Senat für ein berlinweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen stark machen. Das hat die Mehrheit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf Antrag der Gruppe PoP (Politik ohne Partei) beschlossen. Nur die SPD-Fraktion hat sich enthalten.
Die Antragsteller Jan-Ulrich Franz und Sven Wehrend berufen sich auf bislang 17 EU-Länder, in denen es generelle Verbote beziehungsweise restriktive Einschränkungen für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen gibt. Die beiden Bezirksverordneten begründen den Antrag damit, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren unter den Bedingungen und den Anforderungen eines Zirkusbetriebs in Hinblick auf Mobilität, Größe der Gehege und Witterungsverhältnisse „faktisch ausgeschlossen“ sei. „Ein Elefant beispielsweise legt in freier Wildbahn häufig bis zu 30 Kilometer pro Tag zurück und hat dementsprechend das Bedürfnis nach mehr Raum und Bewegung, als es in den Käfigen eines Wanderzirkus möglich ist“, sagt Sven Wehrend und fügt hinzu, dass Kunststücke, welche Wildtiere präsentieren, nicht arttypisch seien und den Tieren mit „quälenden Methoden eingeübt“ würden. Bei möglichen Klagen von Zirkussen wird auf ein rechtskräftiges Urteil (VG München, Az. M7K 13.2449) vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen, der im April den Widerspruch eines Zirkusses abgeschmettert und die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots bestätigt hat. HDK
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