Einschränkungen beim Wassersport
Treptow-Köpenick. Nach Irritationen durch eine wieder zurückgezogene Handreichung der Wasserschutzpolizei, nach der Wassersport auch für Vereine wieder möglich gewesen wäre, wurden per 7. April neue Regeln veröffentlicht. Pech hat, wer sein Sportboot – unabhängig vom Antrieb – auf einem Vereinsgelände eines Wassersportvereins eingelagert hat. An diesen Booten dürfen weder Arbeiten zur Saisoneröffnung ausgeführt, noch dürfen mit diesen Booten Fahrten angetreten werden. Denn dort ist der Zutritt verboten. Wer sein Boot vom privaten Grundstück oder einer gewerblichen Marina aus nutzt, darf das tun. Die Nutzung gilt als Sport und Bewegung, die mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer anderen Person, allerdings ohne Gruppenbildung, zulässig ist. Auf dem eigenen Grundstück oder einer gewerblichen Marina dürfen auch Arbeiten rund ums Boot ausgeführt werden. Die vollständigen Regeln finden Sie auf der auf der Internetseite der Wasserschutzpolizei: www.berlin.de/polizei/dienststellen/landespolizeidirektion/direktion-einsatz-verkehr/wasserschutzpolizei. RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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