Kein "würdevoller Rücktritt"
BVV lehnt FDP-Resolution gegen Baustadtrat ab
Rücktrittsforderung, Absetzungsantrag, Senatsprüfung: Die Vorwürfe haben Konsequenzen für Florian Schmidt (Bündis 90/Die Grünen). Der Baustadtrat soll das Durchsetzen von Brandschutzmaßnahmen in der teilbesetzen Rigaer Straße 94 verhindert haben.
Es drohte eng zu werden für Florian Schmidt. Zumindest in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Die hatte einen Dringlichkeitsantrag zu seiner Abberufung und eine Resolution auf dem Tisch, die ihn wegen seiner "erneuten Verfehlungen" zu einem „würdevollen Rücktritt“ aufforderte. Beide kamen von der FDP-Fraktion – und beide lehnten die Bezirksverordneten mehrheitlich ab. Beim Antrag erkannten sie die Dringlichkeit nicht an, weshalb er gar nicht erst zugelassen wurde. Die FDP zeigte sich enttäuscht. „Offenbar sind wir die einzige Partei, die nicht akzeptiert, dass ein Stadtrat seine Mitarbeiter anweist, rechtswidrig sicherheitsrelevante Baumängel nicht anzugehen und Menschen dadurch gefährdet“, sagte Michael Heihsel nach der Sitzung am 1. Oktober. „Nun ist klar, Florian Schmidt hat in diesem Bezirk nichts zu befürchten. Er kann sich alles erlauben.“ Die FDP werde aber nicht locker lassen und ihre Rücktrittsforderung aufrecht erhalten", kündigte der Bezirksverordnete an. "Und wir werden sie mit konkreten Beweisen aus den Akten unterfüttern."
Laut Medienberichten soll der grüne Baustadtrat jahrelang bewusst verhindert haben, das geltende Brandschutzmaßnahmen in der Rigaer Straße 94 durchgesetzt und etwa schwere Türen und andere Baumaßnahmen der linksautonomen Bewohner gegen die Polizei in dem Haus beseitigt wurden. Ob die Brandschutzmängel vom Bezirksamt tatsächlich vorsätzlich missachtet wurden und somit ein rechtswidriges Vorgehen des Amtes vorliegt, prüft inzwischen der Innensenat als Bezirksaufsichtsbehörde. Das hatte die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus beantragt. Sollten die Vorwürfe stimmen und das Vorgehen des Stadtrats eine politische Entscheidung des Bezirks gewesen sein, habe der Baustadtrat rechtswidrig gehandelt, begründete die CDU.
Laut Bezirksamt war „die Ermessensentscheidung von Stadtrat Schmidt, keine bauordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Rigaer Straße durchzuführen, rechtskonform“. Aus damaliger Sicht könne nicht von einer direkten Gefahr für Leib und Seele ausgegangen werden. „Seit etlichen Jahren versuchen die angeblichen Eigentümer, die Bauaufsicht zu einer Anweisung auf Mängelbeseitigung zu bewegen, statt sich mit Hilfe der Polizei Zugang zum Haus zu verschaffen, um belastbare Aussagen durch einen öffentlich bestellten Brandschutzprüfer zu erhalten“, erklärte Florian Schmidt. Ein sicherer Brandschutz obliege in erster Linie dem Eigentümer und den Bewohnern. „Die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Eigentümers fällt nicht in die Zuständigkeit der Bauaufsicht. Das Bezirksamt prüft jeden Einzelfall nach Maßgabe geltenden Rechts und entscheidet nach rechtskonformem Ermessen.“ Ziel der Ermessensentscheidung sei es, den öffentlichen Frieden zu bewahren und die Beseitigung untergeordneter baulicher Mängel möglichst nicht gewaltsam zu erzwingen. Nach Kenntnis des Bezirksamtes hätten die „Zustands-Störer“ bisher größere Mängel selbst beseitigt, sobald sie zu deren Beseitigung aufgefordert worden seien.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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