Gute Taten auch gut versichert? Am 20. April ist "Tag der Anerkennung von Freiwilligen"

Wer etwas für seine Mitmenschen tun will, hat dazu viele Möglichkeiten. Mehr als 23 Millionen Deutsche engagieren sich ehrenamtlich für soziale Belange. Am 20. April, dem "Tag der Anerkennung von Freiwilligen", soll auf die fleißigen Helfer besonders aufmerksam gemacht und ihre Arbeit gewürdigt werden.

Ohne die Arbeit der vielen fleißigen Helfer, die sich in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich engagieren, könnten viele Leistungen nicht erbracht werden. Jüngstes Beispiel ist das große Engagement von vielen Ehrenamtlichen rund um die Flüchtlingshilfe.

Die Frage nach dem persönlichen Schutz, wenn der Freiwillige im Ehrenamt einen Unfall erleidet oder jemand anderem einen Schaden zufügt, rückt oft in den Hintergrund.

Freiwillige Helfer fallen in aller Regel unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Tätigkeit des Ehrenamtlers freiwillig, organisiert, unentgeltlich und regelmäßig ausgeübt wird. Es ist zu empfehlen, sich vor Aufnahme eines Ehrenamtes zu erkundigen, ob die Tätigkeit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt oder ob und welche privaten Gruppenverträge gelten.

Ob gesetzliche Unfallversicherung oder Gruppenversicherung, sie deckt jeweils nur die ehrenamtliche Tätigkeit ab. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung auch den Weg dorthin und zurück. Auf der sicheren Seite ist, wer zusätzlich eine private Unfallversicherung hat. Dann ist auch der kleine Abstecher auf dem Hin- und Rückweg abgesichert. Die Privatpolice gilt für alle Unfälle des Versicherten weltweit und rund um die Uhr.

Doch nicht nur der Ehrenamtliche selbst kann bei einem Unfall zu Schaden kommen. Er kann im Zuge seiner Tätigkeit auch andere schädigen und haftbar gemacht werden. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall keine Haftungsmilderung vor. Sollte über die Organisation kein Haftpflichtschutz bestehen, ist es wichtig, dass der ehrenamtliche Helfer eine private Haftpflichtpolice hat. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften, in unbegrenzter Höhe, mit dem gesamten Vermögen, ein Leben lang. rid

Informationen zum Thema Ehrenamt gibt es beim Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter  221 91 10 02 und in der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement". Sie kann unter http://asurl.de/12yt heruntergeladen oder bestellt werden.
Autor:

Ingrid Laue aus Lichtenberg

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