Impfung für Rettungskräfte
Rettungskräfte können sich die Kosten für eine Hepatitis A oder B Impfung von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen. Da sie in ihrem Beruf einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sich zu infizieren, müsse das Unternehmen die Kosten tragen. Darauf weist Prof. Jürgen Bünger von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hin. Auch Pflegekräfte können sich die Kosten für den Impfschutz unter Umständen erstatten lassen. Dasselbe gilt für viele andere Mitarbeiter in Gesundheitsberufen. Längst nicht jeder Arbeitgeber kommt seinen Pflichten jedoch nach. "Die Impfungen sind nicht ganz billig. Gerade in kleineren Betrieben versuchen sich Chefs manchmal aus ihrer Verantwortung zu stehlen", sagt Bünger. Wer unsicher ist, ob er einen Anspruch auf kostenlose Impfungen hat, wendet sich am besten an den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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