Teurer Mietendeckel
Mehr als sechs Millionen Euro Kosten für Personal und Verwaltung
Der vom rot-rot-grünen Senat beschlossene und vom Bundesverfassungsgericht im April gekippte Mietendeckel hat das Land etliche Millionen Euro gekostet.
Allein für Personal- und Verwaltungskosten sind in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rund 4,7 Millionen Euro angefallen. Das geht aus einer Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Freymark mit dem Titel „Der verfassungswidrige Mietendeckel und seine Folgen für Mieterinnen und Mieter und das Land Berlin“ hervor. Wie die für Wohnen zuständige Staatssekretärin Wenke Christoph in den Antworten auf Freymarks insgesamt 27 Fragen mitteilt, kommen noch knapp 600 000 Euro für Büromöbel und IT-Technik für die 49 Mitarbeiter hinzu, die für die Überwachung des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), wie der Mietedeckel offiziell heißt, eingestellt wurden.
Mitarbeiter teilweise unbefristet eingestellt
Zudem wurden in den Bezirksämtern für Abwicklung und Beratung zum Mietendeckel über zwei Dutzend Mitarbeiter (zirka 4000 Euro monatliche Kosten pro Mitarbeiter für den Bezirk) eingestellt, teilweise unbefristet wie in Mitte. Ansonsten seien die Mietendeckel-Überwacher „in der Regel für die Geltungsdauer des MietenWog Bln bis zum 22. Februar 2025 befristet eingestellt“ worden, so Wenke. Sie geht davon aus, dass „die Mitarbeiter nun dort untergebracht werden, wo Personalbedarf herrscht und damit gegebenenfalls auch freie Stellen besetzen, sie sich anderweitig bewerben oder auch wieder von sich aus ausscheiden“.
Bisher 720 Anträge auf zinsloses Darlehen gestellt
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Berliner Mietengesetz für verfassungswidrig erklärt, weil Berlin dazu keine Gesetzgebungskompetenz hat. Für das Mietpreisrecht ist der Bund und nicht die Länder zuständig. Vermieter können die seit November wegen der Deckelmiete nicht gezahlten Beträge von ihren Mietern zurückfordern. Mieter, die die eingesparte Miete nicht zurückgelegt haben und jetzt wegen des Gesetz-Debakels die Mietrückstände nicht zurückzahlen können, droht die Kündigung. Der Senat hat deshalb sofort nach dem Karlsruher Urteil zehn Millionen Euro für den Sicher-Wohnen-Fonds zur Verfügung gestellt, damit keiner aus der Wohnung fliegt. Wer nachweist, dass er die eingesparte Miete nicht zurückzahlen kann, kann ein zinsloses Darlehen beantragen. Der Senat rechnet mit 34 000 Haushalten, die möglicherweise Unterstützung brauchen. In bestimmten Härtefällen soll das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden. Stand 10. Mai waren 720 Anträge auf das zinslose Darlehen beim Senat eingegangen, so Christoph. Als das Berliner Mietendeckel-Gesetz gültig war, haben die Behörden nach Anzeige der Mieter „insgesamt 3930 Verfahren zur Überprüfung der Miethöhe eröffnet“, schreibt Wenke Christoph. Aufforderungen zur Mietensenkung wurden an 253 Vermieter verschickt.
Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften verzichten auf Mietrückforderungen
Von der Mietabsenkung waren auch knapp 28 000 Wohnungen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und über 1000 bei den landeseigenen Immobilienfirmen Berlinovo und BIM betroffen. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (Freie Wähler, derzeit fraktionslos) hervor. Den städtischen Vermietern sind durch den inzwischen geplatzten Mietendeckel fünf Monate lang monatlich exakt 894.519 Euro entgangen. Wie Staatssekretärin Wenke Christoph mitteilt, würden die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wie auch die Berlinovo und die BIM in Abstimmung mit dem Senat auf Rückforderungen der abgesenkten Mieten verzichten. Für die knapp 80 von der Mietenreduzierung betroffenen Wohnungen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) - fast alle auf Werksgeländen - hat der Senat laut Wenke Christoph „noch keine Vorgaben an die BWB kommuniziert“.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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