Gebührenschock im Wohnhaus für obdachlose Frauen
Bezirk will 4000 Euro monatlich vom Diakonischen Werk wegen Zweckentfremdung

Monika Lüke, Geschäftsführerin der Diakonie Berlin Stadtmitte, in einem der modernen Appartments für wohnungslose Frauen in der Tieckstraße 17, für die die Diakonie jetzt Gebühren zahlen soll.  | Foto: Dirk Jericho
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  • Monika Lüke, Geschäftsführerin der Diakonie Berlin Stadtmitte, in einem der modernen Appartments für wohnungslose Frauen in der Tieckstraße 17, für die die Diakonie jetzt Gebühren zahlen soll.
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Das neue Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not in der Tieckstraße 17 wird dringend gebraucht. Doch jetzt soll die gemeinnützige Diakonie als Träger des Hilfsprojektes eine Zweckentfremdungsabgabe von monatlich 4000 Euro zahlen. Denn das ehemaliges Pfarr- und Gemeindehaus der Golgatha-Gemeinde unterliegt dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz.

Zur Eröffnung der neuen Einrichtung für Frauen und Kinder in Not am 26. Februar im teuren Nobelkiez an der Tieckstraße überschlugen sich die Gratulanten mit Lob. Mittes SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl, die selbst jahrelang im Kiez gewohnt hat, freute sich über das Frauenhaus „in Premiumlage und nicht auf der grünen Wiese“. Bei rund 50 000 Menschen, die von den Ämtern in Berlin untergebracht werden, sei das Wohnprojekt an der Tieckstraße „ein ganz wichtiger Baustein der Wohnungslosenhilfe“, so Sozialstaatssekretär Alexander Fischer (Linke).

Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte und die Koepjohann"sche Stiftung wollen in dem sanierten Gemeindehaus ab Mitte März insgesamt 34 Frauen und Kinder in Appartements sowie in Einzel- oder Doppelzimmern temporär unterbringen. Zusätzlich gibt es vier möblierte Wohnungen für betreutes Einzelwohnen. Sozialarbeiter helfen den Frauen, die auf der Straße gelandet sind, wieder zurück in ein normales Leben mit eigenem Dach über dem Kopf. Träger des Hilfsprojektes ist die Diakonie, die dafür vom Sozialamt Tagessätze von rund 30 Euro pro Person bekommt. Die Koepjohann’sche Stiftung, die das Wohngebäude 2014 im Erbbaurechtsvertrag für 99 Jahre von der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg erworben und 2,9 Millionen Euro in die Sanierung investiert hat, betreibt im Souterrain auch eine Notunterkunft für bis zu zehn wohnungslose Frauen.

Sechs Euro pro Quadratmeter soll Diakonie zahlen

Nachdem das Bezirksamt Mitte das Wohnprojekt für obdachlose Frauen bisher ohne Auflagen genehmigt hatte, flatterte der Diakonie eine Woche vor Eröffnung ein geänderter Bescheid ins Haus. Die Diakonie soll pro Quadratmeter sechs Euro Zweckentfremdungsabgabe monatlich zahlen. Das wären monatlich insgesamt 4000 Euro. „Die Nachricht hat uns geschockt“, sagt Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte. „Wir sollen Geld dafür bezahlen, dass wir Frauen und Kinder, die sonst auf der Straße leben, eine Unterkunft und Zukunftsperspektiven bieten. Dabei erzielen wir ja selbst keinerlei Gewinn durch den Betrieb der Unterkunft – wir sind eine gemeinnützige, kirchliche Einrichtung.“ Gegen den Bescheid hat die Diakonie Widerspruch eingelegt.

Hintergrund des Bezirksamtsbescheides ist das im vergangenen Jahr weiter verschärfte Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Demnach ist auch die Unterbringung von Obdachlosen oder geflüchteten Menschen zu Tagessätzen eine Zweckentfremdung von Wohnraum, die genehmigt werden muss. Sozialstadtrat Ephraim Gothe (SPD) und Sozialstaatssekretär Alexander Fischer (Linke) sagten bei der Eröffnung, dass sie eine Lösung finden werden und die Diakonie von den Ausgleichszahlungen befreien wollen. Es gebe ein Ermessen, die Politiker wollen den Fall „rechtlich belastbar prüfen“, so Fischer. Er betonte, dass die Zweckentfremdungsverordnung grundsätzlich richtig ist. Mit der Unterbringung lässt sich nämlich auch viel Geld verdienen; die Verordnung soll davor schützen, dass Geschäftemacher dafür illegal Wohnraum nutzen und dafür hohe Tagessätze kassieren.

Abwägen verschiedener Interessen

Die zuständige Stadträtin Ramona Reiser (Linke), die der Diakonie den geänderten Bescheid aufgebrummt hat, nennt den Fall eine „fraglos schwierige Abwägung zwischen schützenswürdigen Interessen“. Sollte die geforderte Ausgleichszahlung die Existenz des Trägers gefährden, kann der Bezirk die Zweckentfremdungsabgabe reduzieren oder ganz darauf verzichten. Dies müsse die Diakonie jetzt dem Bezirksamt nachweispflichtig belegen, so Reiser, die den Widerspruch „wohlwollend prüfen will, weil kein politisch verantwortlicher Mensch in dieser Stadt den dringenden Bedarf an Notunterkünften für Frauen mit Kindern ernsthaft in Frage stellen kann“. Reiser „möchte nicht, dass Träger für Notunterkünfte in Ihrer Arbeit dadurch behindert werden, dass ihnen exorbitante Zahlungen aufgebürdet werden“. Allerdings gebe es zu wenig „leistbaren Wohnraum. Dies wird uns immer wieder vor das Problem stellen, dass verschiedene Nutzungen – alle für sich betrachtet unverzichtbar – gegeneinander abzuwägen sind“.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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