Gericht kippt Sonntagsöffnungen
Am 4. Oktober und 8. November bleiben die Geschäfte geschlossen

In der Vergangenheit sorgten verkaufsoffene Sonntage für volle Läden und Umsatz. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnt nun zwei der vier vom Land freigegebenen Termine ab. | Foto: Christian Hahn
  • In der Vergangenheit sorgten verkaufsoffene Sonntage für volle Läden und Umsatz. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnt nun zwei der vier vom Land freigegebenen Termine ab.
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  • hochgeladen von Hendrik Stein

Eigentlich sollten sich an diesem Sonntag die Ladentüren öffnen. Doch das Berliner Verwaltungsgericht hat zwei von der Senatsverwaltung für Arbeit festgelegte Sonntagsöffnungstermine gekippt und damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben.

Am 4. Oktober und 8. November sollten die Geschäfte öffnen dürfen. Als Grund für die Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz wurde für den 4. Oktober ein Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit und das Festival „Berlin leuchtet“ angegeben. Am 8. November ist das Abschiedsfest für den Flughafen Tegel geplant. Der Senat kann „im öffentlichen Interesse ausnahmsweise“ an jährlich acht Sonntagen eine Sonderöffnung genehmigen.

Viele Events fallen derzeit aus

Die Richter bezweifelten das große öffentliche Interesse, weil die Veranstaltungen während der Corona-Pandemie teilweise digital beziehungsweise virtuell stattfinden und nicht mit großem Publikumsandrang zu rechnen sei. Die Corona-Probleme des Handels ließen die Richter nicht als Begründung gelten, weil man pandemiebedingt sonst jeden Sonntag ausnahmsweise öffnen müsste. Der Handelsverband Deutschland kündigte an, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Er will auch den Anlassbezug aus dem Gesetz streichen. Große Veranstaltungen, die eine Ausnahme gestatten, fallen ja gerade wegen Corona aus.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) bedauerte die Entscheidung des Gerichts und bescheinigt Verdi eine „Doppelmoral“. „Am Morgen vor Galeria-Karstadt-Kaufhof-Filialen mit Transparenten für den Erhalt der Standorte trillern und am Abend per Gerichtsbeschluss lebensnotwendige Umsätze verhindern, das ist verlogen und Ausdruck einer Doppelmoral“, schimpft HBB-Präsident Björn Fromm. „Mit der Senatsverwaltung hatten wir sorgfältig geprüft, welche landesweiten Sonntagsöffnungen auch in der Corona-Krise gesetzeskonform möglich sind“, so HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen. „Die volle Zahl wurde dabei bewusst nicht ausgeschöpft. Dass Verdi nun auch noch die verbliebenen Herbstsonntage beklagt, ist auch angesichts der prekären Lage des innerstädtischen Handels ein Skandal.“

Sollten große Events als Grund für Sonntagsöffnungen ausschlaggebend bleiben?
Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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