Bezirk will gezielte Entmietung von Häusern verhindern
Bezirksamt Neukölln beschränkt den Verkauf von Eigentumswohnungen
Gerade in Nordneukölln ist die Gentrifizierung der beliebten Szeneviertel ein großes Problem. Bewohner fordern seit Jahren mehr Aktivitäten vom Land und Bezirk, um Verdrängungsprozesse durch Profitinteressen zu stoppen. Kürzlich kündigte Stadtrat Jochen Biedermann einen Schritt in diese Richtung an.
„Der Bezirk hat zuletzt häufiger beobachtet, dass leerstehende Wohnungen direkt mit dem Ziel des anschließenden Kaufes angemietet werden“, so Stadtentwicklungsstadtrat Biedermann (Grüne). Dies widerspreche nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch der Regelungsintention. Biedermann sieht hier Handlungsbedarf und eine Stellschraube für mehr Milieuschutz: Der Bezirk verschärfe ab sofort in diesem Punkt seine Genehmigungspraxis. „Damit können wir Anreize für eine gezielte Entmietung verhindern“, glaubt Biedermann.
Er ärgert sich über den bisherigen Stand: „Der Bund muss die Umwandlung von Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten endlich generell untersagen.“ Bis dahin schaue der Bezirk Neukölln aber nicht zu, wenn die Ziele des Milieuschutzes unterlaufen würden. „Geschäftsmodelle, die das versuchen, machen wir so unattraktiv wie irgend möglich“, verspricht Biedermann.
Zum Hintergrund: In Berliner Milieuschutzgebieten gilt die sogenannte Umwandlungsverordnung, die eigentlich die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beschränken soll. In der Praxis führt aber eine Ausnahme im Bundesrecht, ein Schlupfloch, dazu, dass auch in Milieuschutzgebieten regelmäßig Häuser umgewandelt werden: Die Umwandlung muss genehmigt werden, wenn sich die Eigentümer verpflichten, sieben Jahre lang nur an die Mieter zu verkaufen.
Verkauf nur an schützenswerte Mieter
In Neuköllner Milieuschutzgebieten sind auf diese Weise seit Bestehen des Milieuschutzes 4539 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden – eben unter der Maßgabe, sieben Jahre lang nur an Mieter zu verkaufen. Laut Stadtrat Biedermann wird das Bezirksamt zukünftig erst dann den Verkauf genehmigen, wenn die jeweiligen Mieter „zum Teil der schützenswerten Wohnbevölkerung geworden sind“. Das definiert der Bezirk folgendermaßen: Die Mieterin oder der Mieter müssen mindestens zwei Jahre mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gelebt haben.
Autor:Corina Niebuhr aus Kreuzberg |
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