Grünphase für Fußgänger zu kurz
Senat lehnt Änderung der Ampelschaltung an der Ecke Wollank- und Florastraße ab

Die Ampelphase für Fußgänger an der Ecke Wollank- und Florastraße wird nicht verändert. Diese Entscheidung fällte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz trotz eines anders lautenden Beschlusses der BVV.

Die Verordneten hatten auf Antrag der SPD-Fraktion das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für eine Verlängerung der Ampelphase für Fußgänger einzusetzen. Diese Kreuzung werde von Autos und Fußgängern stark frequentiert, erklärt Gregor Kijora (SPD). „Die Grünphase für Fußgänger ist aber sehr knapp bemessen. Immer wieder haben gerade ältere Menschen oder Fußgänger mit kleinen Kindern Probleme, die Straße während der Grünphase zu überqueren. Dies führt zu Konflikten mit Abbiegern aus der Florastraße und dem startenden Verkehr auf der Wollankstraße.“

Dieser Argumentation folgte auch der Verkehrsausschuss der BVV. Dieser musste sich in der Vergangenheit mehrfach mit dieser Kreuzung beschäftigen. „Die Organisation der Einmündung der Florastraße in Wollankstraße wies nach der grundhaften Erneuerung der Wollankstraße von Anfang an Mängel auf, die auf verfehlten Prinzipien der Verkehrslenkung beruhen“, so die Einschätzung des Ausschusses.

In der Senatsverwaltung sieht man das anders. Bau und Schaltung basierten auf den bundesweit einheitlichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen. „Auf Grundlage dieses Regelwerks werden alle Lichtsignalanlagen der Stadt Berlin und aller anderen Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschlands projektiert“, heißt es aus der Senatsverwaltung. Die vorhandenen Grünzeiten und Zwischenzeiten seien zur sicheren Querung der Wollankstraße ausreichend. Zu bedauern sei, dass durch das Fehlverhalten von ein- oder abbiegenden Autofahrern gefährliche Situationen entstehen. Die Lichtsignalanlage regele den Verkehrsablauf StVO- und regelwerkskonform.

„Treten wiederholt Verstöße gegen die StVO auf, wären gezielte Kontrollen durch die Polizei ein probates Mittel, diese durchzusetzen“, so die Empfehlung des Senats. Nach dieser Antwort sieht das Bezirksamt keine weitere Möglichkeit, hier im Interesse der Fußgänger tätig zu werden. Denn zuständig für die Ampel sei der Senat. Die Polizei habe indes kaum personelle Kapazitäten, um dauerhaft an dieser Kreuzung Kontrollen durchzuführen. So bleibe letztlich nur der Appell an die Autofahrer, mehr Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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