Eigenheimbesitzer sollten ihre Vorgärten gründlich kontrollieren
Notfalls wird zurückgebaut
In Folge eines aktuellen Gerichtsurteils wurde dem Bezirk auferlegt, die Einhaltung der Vorschriften für die Bebauung von Vorgärten regelmäßig zu kontrollieren und durchzusetzen – notfalls bis zur Anordnung des Rückbaus.
Aus diesem Grund finden derzeit umfassende bauordnungsrechtliche Kontrollen und Verfahrenseinleitungen im gesamten Bezirk statt. Für die traditionelle Gestaltung der Vorgärten mit hohem Grünanteil gilt der Grundsatz: Nach der Bestimmung des Paragraphen 61 der Bauordnung Berlin (BauO Bln) sind bauliche Anlagen wie Stellplätze, Carports, Garagen, Gartenhäuser in einer dort festgelegten Größenordnung sowie Holzflechtzäune und andere blickdichte Einfriedungen verfahrensfrei. Sie müssen aber dennoch nach Paragraph 61 Absatz 5 BauO Bln den weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Die Bebauungsmöglichkeit eines Grundstücks richtet sich grundsätzlich nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Diese betrifft immer auch den „Vorgartenbereich“. Das Bauplanungsrecht regelt durch Baulinien und Baugrenzen die überbaubaren Grundstücksflächen. Der planungsrechtliche Vorgarten befindet sich zwischen Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baufluchtlinie oder Baugrenze. Dieser Grundstücksbereich darf grundsätzlich nicht bebaut werden.
Zufahrten und Wege sind nicht betroffen
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Hiervon ausgenommen sind nur Zufahrten und Zuwegungen.
Diese geltenden Vorschriften des Baurechts werden laut Bezirksamt nicht immer beachtet. Entdeckt die Bauaufsichtsbehörde derartige Anlagen oder weisen Nachbarn die Behörde darauf hin, führt dies regelmäßig zu einer Rückbauanordnung – sehr zum Ärger der Grundstückseigentümer.
Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten sich Eigentümer von Grundstücken auch bei verfahrensfreien Vorhaben immer erst im Bauberatungszentrum des Bezirks sachkundig machen. Das Bauberatungszentrum im Rathaus, Eichborndamm 215, hat Sprechzeiten dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr. Termine können außerdem unter 902 94 30 35 auch zu anderen Zeiten vereinbart werden.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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