Transparenz ja, "Topf Secret" nein
Stadtrat Arne Herz kritisiert Upload von Hygiene-Kontrollergebnissen
Bürger haben das Recht, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu erfahren. Seit einem Jahr lassen sie sich auch über die Online-Plattform „Topf Secret“ abfragen und veröffentlichen. Das wird im Bezirksamt kritisch gesehen.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch und die Initiative "FragDenStaat" haben fehlende Transparenz bei der Veröffentlichung von Hygiene-Kontrollergebnissen bemängelt und deshalb gemeinsam die Plattform eingerichtet. Bürger können dort auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) die Ergebnisse von Kontrollen, etwa in Restaurants oder Bäckereien, abfragen. In weiten Teilen der Bundesrepublik würden die Behörden die Informationen herausgeben, doch einige Ämter stellten sich quer, heißt es in einer Mitteilung von Foodwatch. In Berlin seien demnach 3000 Anträge aufgelaufen, die Menschen würden teilweise seit zwölf Monaten auf die Kontrollergebnisse warten. Deshalb haben die beiden Organisationen eine Musterklage gegen das Land auf den Weg gebracht, über die noch nicht entschieden ist.
Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stapelten sich zum 19. Februar 400 zu bearbeitende Anträge. „Verbraucher erhalten auf Antrag freien Zugang zu den uns vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Jeder VIG-Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung, eine pauschale Ablehnung wird vom Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung nicht vorgenommen“, sagt Stadtrat Arne Herz (CDU), Leiter des Ordnungsamtes. „Die enorme Anzahl von Anträgen bindet erhebliche Personalkapazitäten, die der Lebensmittelüberwachung gelegentlich fehlen. Die Bearbeitung der Anträge wird daher noch lange andauern“, so Herz. Der Veröffentlichung der Ergebnisse auf „Topf Secret“ steht er kritisch gegenüber: „Es werden hohe Hürden an das aktive staatliche Informationshandeln bezüglich Veröffentlichung im Internet gestellt. So müssen nach dem LFGB die Informationen sechs Monate nach der Veröffentlichung gelöscht werden. Diese Hürden werden umgangen, eine Löschung auf der Online-Plattform kann nicht mehr gewährleistet werden.“ Auch dürfe nicht vergessen werden, dass der berechtigte Informationsanspruch der Verbraucher im Wechselspiel mit dem ebenso berechtigten Interesse des Gewerbetreibenden stünde. „Die Austarierung dieser Interessen kommt in der Diskussion gelegentlich zu kurz.“
Autor:Matthias Vogel aus Charlottenburg |
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