Wie wir alle helfen können
Von Einkäufe erledigen bis Gutschein kaufen
Corona betrifft uns alle. Aber viele ganz besonders. Alte und kranke Menschen zum Beispiel und nahezu alle Gewerbetreibenden, die aktuell keinen Umsatz machen. Es gibt inzwischen zahlreiche Hilfsangebote oder zumindest den Versuch zu helfen.
Sie finden sich manchmal durch Aushänge in der Nachbarschaft, etwa mit dem Angebot, den Einkauf mit zu erledigen. Es gibt das Engagement zahlreicher Einrichtungen und Träger. Täglich mehr davon zu finden ist zum Beispiel auf der Website www.berlin.de/bürgeraktiv. Dazu kommen Plattformen wie www.nebenan.de, wo für jeden Kiez Aktivitäten und Unterstützung unterschiedlichster Art aufgelistet sind – vom interaktiven Pilateskurs bis zum Netzwerkaustausch. Und es geht darum, wie Geschäftsleuten jetzt geholfen werden kann.
Inzwischen sind einige Online-Plattformen gestartet, die dazu aufrufen, Gutscheine zu kaufen. Zum Beispiel www.helfen.berlin. Dort sind, passgenau für jeden Berliner Ortsteil, zahlreiche Restaurants, aber auch Läden oder Kultureinrichtungen zu finden. Rund 200 waren es bereits nach wenigen Tagen für Friedrichshain-Kreuzberg. Die Gutscheine gibt es in der Regel in verschiedenen Preiskategorien. Der Betrag werde eins zu eins weitergegeben, beteuern die Macher, die vor allem aus der Kunst- und Kreativszene kommen.
Für Friedrichshain hat Karsten Frank eine ähnliche Aktion gestartet. Der Gründer des Vereins "KiezGestalten" bietet auf der Facebookseite www.facebook.com/kiezgutscheinefriedrichshain das kostenfreie Einstellen solcher Wertbons an. Die Vorlagen mit Foto und einer Kurzbeschreibung können auch über die E-Mailadresse seume25@me.com eingereicht werden.
Viele Restaurants verweisen auf ihrer Homepage inzwischen ebenfalls auf die Gutschein-Möglichkeit. Einige bieten derzeit auch einen Außer-Haus-Service an. Gerichte können dort bestellt und dann abgeholt werden. Teilweise werden sie auch in die Wohnung geliefert.
Ein Hinweis ist gerade bei der Gutscheinhilfe leider unumgänglich. Sie behalten nur dann ihre Gültigkeit, wenn der Betrieb nach der erzwungenen Corona-Schließzeit wieder öffnen kann und nicht Insolvenz anmelden muss. .
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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