Wunderkerzen ja, sonst...
Kein Feuerwerk an Silvester in diesen Verbotszonen!

Wunderkerzen sind erlaubte Ganzjahresartikel der Klasse 1 - diese dürfen auch in den Verbotsszonen auf dem Alexanderplatz und im Bereich der Schöneberger Steinmetzstraße angezündet werden. Symbolbild! | Foto: Pixabay / StockSnap
  • Wunderkerzen sind erlaubte Ganzjahresartikel der Klasse 1 - diese dürfen auch in den Verbotsszonen auf dem Alexanderplatz und im Bereich der Schöneberger Steinmetzstraße angezündet werden. Symbolbild!
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BERLIN - Erstmalig wird es in diesem Jahr Orte in unserer Stadt geben, wo die Böllerei verboten bleibt. Das Verbot gilt für den Alexanderplatz in Mitte und Bereiche in Schöneberg. Die Polizei kontrolliere vor Ort die Einhaltung.

Während viele Berliner dem jährlichen Feuerwerk entgegenfiebern, machte der Senat seine Ankündigung - Feuerwerk an bestimmten Orten zu verbieten - nun wahr. "Wie in jedem Jahr, wird die Polizei Berlin auch in der diesjährigen Silvesternacht für die Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner und aller Berlinbesuchenden im Einsatz sein. Erstmalig wird es in diesem Jahr Bereiche in Berlin geben, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik verboten sein wird", teilte die Polizei bereits am Montag schriftlich über ihre Pressestelle mit.

Die Verbotsbereiche befinden sich demnach in Mitte am Alexanderplatz und in Schöneberg im Bereich Steinmetzstraße und Umgebung. Laut Polizei gilt das Verbot von Dienstag, 31. Dezember 2019, 18 Uhr bis Mittwoch 1. Januar 2020, 6 Uhr. Betroffen sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie selbstverständlich jegliche Pyrotechnik ohne erforderliche Zulassung und Kennzeichnung (illegale Pyrotechnik). Und die Polizei weiter: "Erlaubt ist lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1, hierunter fallen zum Beispiel ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen."

Die Polizei werde in dem relevanten Zeitraum das Mitführverbot überwachen und hierzu mit ausreichend Kräften in den Bereichen anwesend sein, heißt es in der Mitteilung aus dem Präsidium abschließend. 

Wer darf welches Feuerwerk kaufen?

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ab der Klasse 2 an Minderjährige ist in Deutschland verboten! Nur Kleinstfeuerwerk der Klasse 1 darf bereits an Personen ab 12 Jahren abgegeben werden.

Klasse 1 (die sogenannte Kategorie F1) sind wie bereits erwähnt Wunderkerzen oder ähnliches. Zu den Feuerwerkskörper der Klasse 2 (Kategorie F2) gehören Böller, Blitzknaller, Silvesterraketen, Fontänen, Römische Lichter und ähnliches. Kategoerie F3 darf nur mit spezieller Genehmigung verkauft und gezündet werden. Feuerwerkskörper der Klasse 4 (F4) sind für Privatpersonen nicht zu erwerben. Es handelt sich um die sogenannten Großfeuerwerke, wie zum Beispiel am Brandenburger Tor. Dieses Feuerwerk darf ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern und mit offizieller Ankündigung gezündet werden.

Weitere Informationen bei der Berliner Polizei HIER.

Autor:

Marcel Adler aus Friedrichshain

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