Frühe Kenntnis von Übernahme
Werde ich übernommen oder nicht? Diese Frage beschäftigt fast alle Azubis gegen Ende ihrer Lehrzeit. Zur Sicherheit sollten sie sich drei Monate vor Ausbildungsende bei der Arbeitsagentur vor Ort arbeitssuchend melden, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. So stellen sie sicher, dass sie notfalls im Anschluss nahtlos Arbeitslosengeld bekommen. Übrigens: Einen Anspruch auf frühe Kenntnis von der Übernahme gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann das erst am letzten Tag der Ausbildung entscheiden. Etwas anderes gilt, wenn es im Tarifvertrag abweichende Regelungen gibt. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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