Kaugummi ausspucken kostet mindestens 55 Euro
Verschärfter Bußgeldkatalog für Umweltsünder ab Oktober
Noch sind die Buß- und Verwarngelder für Vermüllung unterschiedlich in den Bezirken. Der Senat will Ende Oktober einen einheitlichen Bußgeldkatalog beschließen. Die Strafen werden drastisch erhöht.
Wer in Steglitz-Zehlendorf erwischt wird, wenn er seine Zigarettenkippe wegschmeißt, muss 35 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Das Bußgeld für Zigarettenkippen und Hundekot lag dort bisher bei 100 Euro. In Neukölln hingegen liegt die Regelbuße für die sogenannten Kleinstverschmutzungen wie auch im Bezirk Mitte bei 60 Euro. In Friedrichshain-Kreuzberg „kosten“ Kippen nur 50 Euro. Weil es bisher keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt, entscheiden die bezirklichen Ordnungsämter im Einzelfall. Mitte hält sich bisher an die „Arbeitshilfe Bußgelder“, wie aus Antwort von Umweltstaatssekretär Stefan Tidow auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck zum Thema „Buß- und Verwarngelder für unsachgemäße Müllentsorgung in den Bezirken“ hervorgeht.
Umweltsünder werden künftig jedoch kräftiger zur Kasse gebeten. Der Senat hat bereits am 20. August die „Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“ neu gefasst. Die Bußgelder werden in dem Katalog drastisch erhöht. Der Rat der Bürgermeister hat der Senatsvorlage am 19. September zugestimmt. „Der Senat wird den Bußgeldkatalog voraussichtlich Ende Oktober beschließen“, sagt Jan Thomsen, Sprecher von Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne). Die „teils sehr beträchtlichen Erhöhungen“ würden sich an die Bußgeldkataloge anderer Bundesländer orientieren. „Berlin wird jetzt also nicht Bußgeldhauptstadt, aber der Unterschied zu den bisherigen Sanktionen ist so deutlich, dass eine Signalwirkung zu erwarten ist“, so Thomsen. Die Ordnungsämter haben im Rahmen des Aktionsprogramms „Sauberes Berlin“ insgesamt 102 zusätzliche Stellen bekommen. Für Mitte wurden für den Kampf gegen Vermüllung zwölf zusätzliche Stellen im Ordnungsamt genehmigt.
Wer zukünftig Kippen, Plastiktüten, Einwegbecher, Kaugummis oder Plastikflaschen irgendwo hinschmeißt und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld ab 55 Euro rechnen. Die Geldbuße liegt nach neuem Gesetz zwischen 80 und 120 Euro. Auch Hundehalter sollten darauf achten, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner wegzuräumen; sonst wird es teuer. Das bisherige Verwarnungsgeld zwischen zehn und 20 Euro wird auf 55 Euro erhöht. Ein Bußgeldverfahren bedeutet 80 bis sogar 300 Euro. Bis zu fünf illegal entsorgte Altreifen kosten künftig 350 bis 800 Euro Bußgeld (statt 75 bis 200). Wenn es mehr sind, liegt der Rahmen bei 800 bis 3000 Euro. Kleinere Sperrmüllsachen wie ein Koffer, ein Dreirad oder ein Stuhl kosten jetzt 150 bis 500 Euro Strafe; bisher mussten Umweltsünder mit 100 bis 200 Euro Bußgeld rechnen. Wer ganze Kommoden, Bettgestelle oder Waschmaschinen illegal entsorgt, riskiert nunmehr Bußgelder zwischen 200 und 1000 Euro (früher 150 bis 300 Euro). Wer gleich seinen ganzen Hausrat auf die Straße stellt, ist schon bei einem Volumen von mehr als einem Kubikmeter mit empfindlichen 500 bis 10 000 Euro dabei. Zuvor lag der Strafrahmen zwischen 400 und 1500 Euro. Sperrmüll mit Schadstoffen wie Fernseher, Kühlgeräte oder Leuchtstoffröhren schlagen ebenfalls mit 500 bis 10 000 Euro Bußgeld zu Buche.
Umweltsünden in Grünanlagen werden ebenfalls richtig teuer – wenn man sich erwischen lässt. Beschädigungen von Anpflanzungen kosten nach dem neuen Katalog ein Verwarnungsgeld von 50 statt 35 Euro. Das Bußgeld wird von bisher 75 Euro auf 100 bis 5000 Euro hochgesetzt. Wer wegen „unzumutbarem Lärm in Parks“ dran ist, zahlt künftig 35 statt zehn Euro Verwarnungsgeld. Das Bußgeld beträgt 75 bis 1500 Euro statt bisher 60 Euro. Grillen außerhalb genehmigter Grillzonen kostet künftig 50 statt 20 Euro Verwarnungsgeld; das Bußgeld beträgt 100 bis 3000 Euro statt 75 Euro. Auch Feuer anzünden in Grünanlagen wird teuer: Verwarnungsgeld künftig 55 statt 20 Euro; Bußgeld 150 bis 5000 Euro statt 100 Euro.
Wie viele Verwarn- und Bußgelder für die einzelnen Tatbestände im Bezirk Mitte 2018 und 2019 ausgesprochen wurden, konnte das Bezirksamt im Gegensatz zu fast allen anderen Bezirken nicht sagen. „Eine Auswertung der Fälle hinsichtlich der jeweiligen Höhe der Verwarn- und Bußgelder sowie nach den jeweiligen Einnahmen nach Tatbeständen kann nicht erfolgen, da die verwendete Software eine derartige Auswertung nicht hergibt“, heißt es in der Antwort auf Joschka Langenbrincks Anfrage. Mitte könne nur Sperrmüllablagerungen auswerten. Demnach gingen 2018 im Ordnungsamt deshalb insgesamt 27 Anzeigen ein. Davon wurden 21 Verfahren eingestellt, da kein Verursacher zu ermitteln war. Ein Verfahren wurde eingestellt, da der Empfänger unbekannt verzogen war. Fünf Anzeigen führten jeweils zu einem Bußgeldbescheid mit einer Bußgeldhöhe von insgesamt 1800 Euro. Im ersten Halbjahr 2019 gingen insgesamt 21 Anzeigen ein. Hiervon führten drei zu einem Bußgeldbescheid mit einer Bußgeldhöhe von insgesamt 270 Euro. Alle weiteren wurden eingestellt, heißt es in der Drucksache 18/21029.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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