Gesichert sind die Kleingärten Bornholm I und II noch lange nicht
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Spekulationen über die Zukunft der beiden Kleingartenanlagen. Der Grund: Im Flächennutzungsplan Berlin sind sie überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen. Damit sind sie Bestandteil der langfristigen städtebaulichen Entwicklungsplanung.
Die Anlage Bornholm I gehört zu 100 Prozent dem Land Berlin, Bornholm II zu 89 Prozent. Für die landeseigenen Kleingartenanlagen beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus 1994 erstmals eine Schutzfrist von zehn Jahre. Diese ist inzwischen bis 2020 verlängert worden. Bis dahin werden die Flächen weiterhin garantiert als Kleingärten zu nutzen sein.
Auch danach sind Wohnungsbauvorhaben auf der insgesamt über 14 Hektar großen Fläche vorerst nicht möglich. "Planungsrechtlich handelt es sich um einen Außenbereich gemäß Paragraf 35 des Baugesetzbuchs", erklärt Kirchner. "Der Außenbereich steht für eine Bebauung vom Grundsatz her nicht zur Verfügung." Allerdings hat der Senat einen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 ausgearbeitet. In der Liste der Wohnungsbau-Potenzialflächen tauchen auch die beiden Anlagen Bornholm I und II auf. Allerdings sind sie als nachrangig zu bebauende Flächen eingeordnet, sodass es vor 2025 keine entsprechenden Planungen für das Areal geben dürfte. Noch ist der Stadtentwicklungsplan aber nicht beschlossen.
Der Bezirksverband der Kleingärtner Prenzlauer Berg setzte sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder dafür ein, dass diese beiden Kleingartenanlagen im Flächennutzungsplan dauerhaft als solche festgeschrieben werden. Bislang lehnt der Senat dieses aber ab und verweist auf den Schutzstatus bis 2020. Wie der Stadtentwicklungsplan zeigt, kann aber von einer dauerhaften Sicherung der Anlagen noch nicht die Rede sein.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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