Ohne richtigen Biss
Neue Hundeverordnung: Für mehr Kontrollen mangelt es dem Ordnungsamt an Personal

Hunde müssen außer in Auslaufgebieten an die Leine - Katzen genießen mehr Freiheit. | Foto: Walter Powers/panoramio
  • Hunde müssen außer in Auslaufgebieten an die Leine - Katzen genießen mehr Freiheit.
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Seit dem 22. Juli 2016 gibt es das neue Berliner Hundegesetz. Die Verordnung dazu trat aber erst am 1. Januar inkraft. In erster Linie geht es darin um die allgemeine Leinenpflicht, die außer in ausgewiesenen Auslaufgebieten grundsätzlich überall gilt – in Bussen und Bahnen, in Geschäften, auf Grünflächen, im Wald und sogar in Treppenhäusern von Mietshäusern.

Allerdings gibt es Ausnahmen. „Hunde, die vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden, sind von der Leinenpflicht befreit“, sagt der zuständige Stadtrat Michael Karnetzki (SPD). Sofern dies bei einer Kontrolle vor Ort nicht überprüft werden könne, müsse es im Nachhinein geschehen. Der Nachweis kann über eine Haftplichtversicherung, den Steuerbescheid oder einen Eintrag im Heimtierausweis belegt werden.

„Von der Leinenpflicht befreit sind grundsätzlich auch Hunde, wenn die Person, die ihn führt, eine Sachkundebescheinigung vorweisen kann“, erklärt der Stadtrat weiter. Eine solche Bescheinigung erhalten Hundehalter nach einer Prüfung unter anderem vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater, dem Verband für das Deutsche Hundewesen sowie beim Berufsverband Zertifizierter Hundetrainer.

Prüfung kostet zwischen 80 und 100 Euro

Im theoretischen Teil geht es unter anderem um rechtliche Fragen und um die Haltung des Hundes, in der Praxis muss der Halter zeigen, dass er sein Tier sicher führen kann, und dass der Hund einfache Kommandos beherrscht. Hundehalter sollen zur Prüfung motiviert werden, dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht. Die Kosten liegen bei 80 bis 100 Euro.

Die Sachkundebescheinigungen, auch „Hundeführerschein“ genannt, erteilt das Ordnungsamt auf Antrag. Sie ist mitzuführen und dem Kontrollpersonal auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. „Das ist ausdrücklich im Gesetz so vorgeschrieben“, sagt Karnetzki. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt und weder den Hundeführerschein noch einen Nachweis über das Alter des Tieres vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.

Auch wer das Gebot, Hundekot zu beseitigen ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann zur Kasse gebeten werden. Beutel oder andere „geeignete Utensilien“, wie es im Hundegesetz heißt, müssen mitgeführt werden. Allerdings gebe es bei dieser Regelung noch Unklarheiten, erklärt Karnetzki. „Es fehlt vor allem an der Verpflichtung der Hundehalter, diese geeigneten Mittel bei einer Kontrolle auch vorzuzeigen.“

Kontrollieren wird das bezirkliche Ordnungsamt im Rahmen der normalen Streifengänge. „Mitarbeiter werden nicht von anderen Aufgaben abgezogen“, erklärt der Stadtrat. Mehr Personal gebe es für zusätzliche Kontrollen auch nicht.

Durch die Neuregelung der Leinenpflicht rechnet der Stadtrat mit einem erhöhten Antragsaufkommen für die Sachkundebescheinigung. Dafür wiederum gibt es mehr Personal. „Der Senat hat allen Bezirken in der Anfangsphase je zwei zusätzliche Stellen für Verwaltungskräfte bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zugewiesen, auf Dauer dann eine Stelle, weil es ein Mehraufkommen vor allem zu Beginn geben wird.“

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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