Bezirksamt muss Mieter*innen vor Verdrängung und Privatisierung ihres Wohnraums schützen
Vorkaufsrecht in der Seelingstraße 29 ausüben
Das Wohnhaus in der Seelingstraße 29 mit 18 Mietparteien wird verkauft. Das Haus liegt im Milieuschutzgebiet „Klausenerplatz“. Dadurch obliegt es dem Bezirk gemäß §24 Abs. 1 Nr.1 BauGB, das kommunale Vorkaufsrecht geltend zu machen und dieses zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens oder einer Genossenschaft auszuüben. In einem Dringlichkeitsantrag fordert die Linksfraktion am Donnerstag das Bezirksamt auf, für die Seelingstraße 29 das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben. Dazu erklärt...