Vorkaufsrecht in der Hinterhand
Bezirke üben in Milieuschutzgebieten Druck auf Immobilienkäufer aus

Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD): „Das Instrument des Vorkaufs muss ein scharfes Schwert bleiben.“ | Foto: Dirk Jericho
  • Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD): „Das Instrument des Vorkaufs muss ein scharfes Schwert bleiben.“
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Immer öfter springen die Bezirke Mietern zur Seite, um sie vor Mietenexplosion und Verdrängung zu schützen. Jetzt feiern fünf Stadträte sowie die Senatsverwaltungen für Finanzen und für Stadtentwicklung und Wohnen einen besonderen Coup.

Sie haben mit dem Wohnungsriesen Deutsche Wohnen für 16 Häuser in Milieuschutzgebieten in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg sogenannte Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Konzern als Käufer, 20 Jahre lang auf die Umwandlung in Wohneigentum und Luxussanierungen zu verzichten. Energetische Modernisierungen sind nur erlaubt, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. „Wichtig für den Milieuschutz ist, dass das Instrument des Vorkaufs ein scharfes Schwert bleibt“, sagt Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD).

In sozialen Erhaltungsgebieten – sogenannten Milieuschutzgebieten – können die Bezirke das kommunale Vorkaufsrecht ausüben, um die Mieter zu schützen. Der Hauskäufer kann das verhindern, indem er eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. In dem Vertrag erklärt er sich bereit, die staatlichen Milieuschutzziele einzuhalten: keine Umwandlung in Eigentumswohnungen, keine teuren energetischen Maßnahmen, keine Luxusmodernisierungen und die Einhaltung der kiezspezifischen Verordnungsmieten. Friedrichshain-Kreuzberg nutzt diese Option im Baurecht seit Jahren rigoros. Baustadtrat Ephraim Gothe hatte seinen Kollegen Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) mal den „Ankaufkönig“ genannt und eifert ihm nach.

6300 Wohnungen gesichert

Der Übereinkunft mit der Deutschen Wohnen „beweist die Stärke bezirklicher Instrumente im Milieuschutz“, sagt Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Dass Hauskäufer eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnen, sei „Hauptziel einer solchen Intervention“. In Berlin wurde seit 2015 in 69 Fällen für Grundstücke in sozialen Erhaltungsgebieten das Vorkaufsrecht ausgeübt. Dadurch konnten bisher 2069 Wohnungen gesichert werden, sagt Katrin Dietl, Sprecherin von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke). 57-mal haben kommunale Wohnungsbaugesellschaften die Häuser gekauft. In den übrigen Fällen erfolgte die Ausübung zugunsten von Genossenschaften oder einer Stiftung. Demgegenüber haben Hauskäufer berlinweit 168-mal einen Abwendungsvertrag unterzeichnet. Dadurch konnten laut Dietl weitere 4232 Wohnungen gesichert werden. Für die 57 Hauskäufe zugunsten landeseigener Wohnungsbaugesellschaften haben diese rund 293 Millionen Euro auf den Tisch gelegt. Für alle bisherigen 69 Vorkaufsrechte sind es 390 Millionen Euro.

Wenn ein Haus den Besitzer wechselt, muss das den Grundbuchämtern angezeigt werden. Die Bezirke prüfen bei jedem Vorgang in sozialen Erhaltungsgebieten, ob ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann. In Berlin gibt es insgesamt 63 ausgewiesene Milieuschutzgebiete. Die zwei ersten in Spandau kamen gerade erst neu dazu.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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