Oberverwaltungsgericht entschied über Beschwerde von Kevin Hönicke
Der vor rund fünf Monaten vom Dienst freigestellte Stadtrat Kevin Hönicke (SPD) hat seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen können.
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Zwingende dienstliche Gründe für die Freistellung seien nach der Veröffentlichung der im Januar anonym an den „Tagesspiegel“ übersandten Dokumente nicht mehr anzunehmen, so das OVG. Seit Verbreitung interner Dokumente des Bezirksamts durch den Tagesspiegel im Internet seien weder eine Verdunkelungsgefahr noch andere erhebliche Gefahren für den künftigen Dienstbetrieb zu befürchten. Deshalb könne der Stadtrat seinen Dienst wieder aufnehmen. Damit hat das OVG der Beschwerde von Kevin Hönicke gegen seine Freistellung stattgegeben und ihm die Führung seiner Amtsgeschäfte vorerst wieder erlaubt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in diesem Eilverfahren allerdings keine Entscheidung über den Vorwurf des Geheimnisverrats an sich getroffen. Es gilt aber die Unschuldsvermutung. Das Disziplinarverfahren wird indes weiter geführt. Außerdem laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
„Im Interesse des Bezirks sowie mit Blick auf die anstehenden mannigfaltigen Aufgaben im Bezirk wird das Bezirksamt Lichtenberg zum Schutz der Mitarbeitenden und für die Anliegen der Bevölkerung arbeiten“, erklärt Bürgermeister Martin Schaefer (CDU). Zur Verabredung der Grundlagen der weiteren Zusammenarbeit im Bezirksamt fand deshalb inzwischen eine Sondersitzung statt.
Nach der Freistellung von Kevin Hönicke gab es Anfang Dezember 2023 allerdings eine Umverteilung der Ressortzuständigkeiten im Bezirksamt. Demnach ist er nicht mehr für Bauen, Stadtentwicklung, Bürgerdienste, Arbeit, Facility Management und Soziales sondern für Schule und Sport verantwortlich. Nach der Entscheidung des OVG und der Wiederaufnahme des Diensts durch Hönicke fordert die SPD-Fraktion in einer Presseinformation, „dass die letzte Ressortumbildung im Bezirksamt Lichtenberg rückgängig gemacht wird“. Durch die Freistellung wäre bei der letzten Ressortumbildung eine unrechtmäßige Verzerrung der politischen Kräfte gegeben, heißt es aus der Fraktion unter Berufung auf die OVG-Entscheidung. Dadurch sei die SPD politisch benachteiligt worden.
Es ist davon auszugehen, dass die Vorgänge um die Freistellung des Stadtrats die Lichtenberger Bezirkspolitik wohl noch längere Zeit beschäftigen werden.
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