Genug des „wilden“ Fahrrad-Parkens
Bürgermeister und Stadtrat starten Initiative, um Leihräder-Anbieter in die Pflicht zu nehmen
Eine eigentlich gute Sache gerät zum Ärgernis: Wenn Leihfahrräder zahl- und wahllos in der Gegend herumstehen, trägt das nicht zur Verkehrssicherheit bei. Aus dem Lichtenberger Bezirksamt kommt nun ein Vorstoß, die Anbieterfirmen künftig für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zahlen zu lassen.
Die unkontrolliert auf Bürgersteigen, vor Hauseingängen, bisweilen auch in Grünanlagen zurückgelassenen Leihfahrräder sind (nicht nur) dem Bezirksamt Lichtenberg ein Dorn im Auge. Gemeinsam haben Bürgermeister Michael Grunst (Die Linke) und Wilfried Nünthel (CDU), Stadtrat für öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr, daher eine Initiative in den Rat der Bürgermeister eingebracht. Tenor: Förderung des Radverkehrs ja, wahllos im öffentlichen Raum abgestellte Leihräder nein. Die beiden Lichtenberger Dezernenten streben vor allem eine Lösung für die sogenannten „free floating“ oder „dockless“ Systeme an. Die Begriffe beziehen sich auf Verleiher, die keine festen Standorte für die Rückgabe vorschreiben, sondern ihren Kunden erlauben, das geborgte Rad einfach dort zu lassen, wo es gerade beliebt.
Senat befürwortet Prinzip "geteilter" Fahrräder
Der Berliner Senat befürwortet und fördert das Prinzip des „geteilten“ Fahrrads, nicht zuletzt aus Umwelt- und Klimaschutzgründen. Im November vergangenen Jahres hat die Senatsverkehrsverwaltung den Bezirken mitgeteilt, dass viele weitere Anbieter von Leihrädern die öffentlichen Straßen für das Abstellen ihrer Vehikel zu nutzen gedenken.
„Das nimmt störende Ausmaße an“, so Wilfried Nünthel. „Die unkontrolliert abgestellten Räder gefährden einerseits die Verkehrssicherheit und schaffen andererseits unnötige Barrieren für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen.“
Was die beiden Lichtenberger Politiker vor allem monieren: Die von der Senatsverwaltung vorgegebenen „Handlungsempfehlungen“ zum Umgang mit den Rädern sind wenig hilfreich. Ein übersandter Kriterienkatalog hat sich als kaum praxistauglich erwiesen. Denn Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und/oder das Berliner Straßengesetzes können die Bezirke weder verhindern noch erfolgreich ahnden.
"Verwaltung ist dafür nicht gerüstet"
So erlaubt die Senatsverkehrsverwaltung den Anbietern beispielsweise, bis zu vier Fahrräder gebührenfrei an einem öffentlichen Standort abstellen zu lassen. Aus Sicht des Bezirksamtes ergeben sich da bereits Probleme. Wilfried Nünthel: „Wenn an einem lukrativen Standort mehr als vier Fahrräder stehen, die offensichtlich mehreren Verleihfirmen gehören, jede für sich aber die zugelassene Höchstzahl erfüllt, nach welchen Kriterien sollen überzählige Fahrräder dann ordnungsrechtlich beseitigt werden?“ Der Stadtrat verweist zudem auf den personellen Aufwand, den Kontrolle, Ahndung von Verstößen und Beseitigung der „wild geparkten“ Gefährte mit sich bringe. Dafür sei die Verwaltung nicht gerüstet.
Mit Gebühren sollen Stellplätze finanziert werden
Mit ihrem Vorstoß regen Bürgermeister und Stadtrat daher Maßnahmen zur Abhilfe an: So sollte die Stadt vor allem für genügend verkehrssichere und öffentlich nutzbare Abstellmöglichkeiten sorgen. Anbieter von Leihrädern, die keine eigenen Rückgabe-Standorte haben, sollten jährlich eine je nach Umfang ihrer Flotte gestaffelte Sondernutzungsgebühr zahlen. Diese Einnahmen würden dann wiederum in den Ausbau der ausgewiesenen Abstellplätze fließen.
Und auch, wenn es nicht der Bequemlichkeit dient: Verleihfirmen ohne eigene „Docks“ sollten verpflichtet werden, ihre Räder nur an den offiziell eingerichteten Orten zurückzunehmen. Die Initiative aus Lichtenberg wird jetzt im Rat der Bürgermeister diskutiert.
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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