"Meilenstein für Charlottenburg"
Umsetzung der Westkreuzpark-Pläne nach Senatsbeschluss wieder realistisch
Der Senat hat nun doch die Umwidmung der brachliegenden Fläche am Westkreuz im Flächennutzungsplan (FNP) des Landes auf den Weg gebracht. Damit kommt der Bezirk seinem Vorhaben einen großen Schritt näher, aus dem Areal ein Naherholungsgebiet zu machen.
Bereits vor zwei Monaten hatte Bausenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) dem Senat einen Beschlussvorschlag mit der Umwandlung von einer Verkehrs- in eine Grünfläche vorgelegt. Daraufhin hatte Bürgermeister Michael Müller (SPD) den Spielverderber gegeben: Solange sich die Koalitionspartner Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einer anderen politischen Debatte nicht bewegen würden, werde er den Westkreuzpark blockieren, erklärte er. Dafür erntete er im rot-rot-grünen Lager des Bezirks kollektives Kopschütteln. Nun folgte aber auch er der Beschlussvorlage, laut Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Grüne) auch das Ergebnis eines "sehr netten" Geprächs, das er und Müller geführt hätten. Die Änderung des FNP wird mit der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus und der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam. Anschließend kann der Bezirk das Bebauungsplanverfahren vorantreiben. „In Kürze werden wir die Auswertung der Bürgerbeteiligung vornehmen“, kündigte Schruoffeneger an. "Der Senatsbeschluss ist ein Meilenstein zur Sicherung der Attraktivität und Lebensqualität. Durch die Sicherung der Grünfläche für die Naherholung in der Innenstadt wird es möglich, an anderen Stellen im Bezirk weitere behutsame Nachverdichtungen zur Schaffung von Wohnraum vorzunehmen.“
Außer an der Zustimmung des Abgeordnetenhauses hängt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens auch noch von der Deutschen Bahn ab. Die hatte das Areal bereits an einen Investor veräußert, der einen neungeschossigen Wohnblock in das Gleisdelta östlich des S-Bahnhofs Westkreuz bauen wollte. Der Bezirk hatte daraufhin von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. „Jetzt muss das Bundeseisenbahnamt für die Fläche den Status ’Bahnverkehrsfläche’ aufgeben“, erklärte Schruoffeneger. Den Antrag könne entweder die Bahn selbst oder das Land Berlin stellen. „Letzteres würde nur geschehen, wenn die Bahn bewusst das Verfahren blockieren würde.“ Aber das wäre nach seiner Ansicht verwunderlich: „Durch den Verkauf ist klar geworden, dass das Grundstück für den Bahnverkehr nicht benötigt wird.“
Autor:Matthias Vogel aus Charlottenburg |
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