Wem gehört der Gleimtunnel? Senat, Bahn und Investor haben dazu unterschiedliche Auffassungen

Der Gleimtunnel ist derzeit nur für Fußgänger und Radfahrer zu passieren. | Foto: Bernd Wähner
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Prenzlauer Berg. Wer ist für den Gleimtunnel zuständig? Diese Frage ist bis heute nicht geklärt. Das geht aus einer Antwort von Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) auf eine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) hervor.

Der Gleimtunnel kam Ende Juli in die Schlagzeilen, weil er bei einem Unwetter überflutet wurde. Er wurde sofort gesperrt. Für Fußgänger ist er inzwischen wieder geöffnet. Autofahrer müssen sich allerdings noch bis in den Herbst hinein gedulden, ehe sie wieder unter der früheren Eisenbahnbrücke durchfahren können.

Diese hat seit vielen Jahren einen morbiden Charme. Unabhängig von den Unwetterschäden, die beseitigt werden müssen, gibt es weitere Arbeiten, die am unter Denkmalschutz stehenden Gleimtunnel endlich angegangen werden müssen. Die Wände müssen ausgebessert werden, die Beleuchtung ist zu erneuern, ein Taubenschutz muss her und die Brückenzwischenräume sind zu öffnen. Ganz zu schweigen von fälligen Maler- und Reinigungsarbeiten. Aber wer hat solchen Arbeiten zuzustimmen, sie zu genehmigen? Und wer soll sie bezahlen? Darüber gibt es Streit. Senat, Deutsche Bahn und die CA Immo, die Liegenschaften von der Deutschen Bahn in der näheren Umgebung übernahm, sind sich uneinig über die Zuständigkeit.

Für den Gleimtunnel unterhaltspflichtig sei gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz der Eisenbahnunternehmer, meint Staatssekretär Gaebler. „Dieser ist verpflichtet, den Gleimtunnel in dem Umfang zu erhalten, wie es die Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs auf der Straße erfordert.“ Das sieht die Deutsche Bahn allerdings anders. Die Gleise sind weg. Die Brücke über die Gleimstraße werde seit Jahren nicht für den Schienenverkehr genutzt. Und deshalb fühlt sich die Deutsche Bahn auch nicht zuständig. Das bestätigt auch Gaebler. „Sowohl bezüglich des Eigentümers als auch der Verkehrssicherungspflicht bestehen zwischen den Beteiligten immer noch unterschiedliche Rechtsauffassungen“, erklärt er.

Für Andreas Otto ist dieses Gerangel um die Zuständigkeit völlig unverständlich. „Dieses Sandkastenspiel läuft seit 25 Jahren“, sagt er. „Der Senat hat es nicht geschafft, eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen – weder durch eine einvernehmliche Übernahme noch durch eine Instandsetzungsauflage an die Bahn. Es entsteht der Verdacht, dass der Senat den Tunnel am liebsten einstürzen lassen will, um eine Sorge weniger zu haben.“ Weder bei den Grundstücksgeschäften mit CA Immo noch im Zuge der anschließenden Grundstücksneuordnung habe es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geschafft, die Verkehrssicherung für den Gleimtunnel zu klären. Andreas Otto fordert: „Das denkmalgeschützte Bauwerk muss dringend gesichert werden.“ BW

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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