"Sieg mit Signalwirkung"
Senatsverwaltung muss Gerichtskosten bezahlen
Nach der juristischen Auseinandersetzung um die Zukunft der am Pankower Tor heimisch gewordenen Kreuzkröten gibt es eine weitere Bestätigung für das Vorgehen des Nabu Naturschutzbundes: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die Gerichtkosten zu tragen hat. Im Beschluss des Gerichts heißt es: „Der Beklagte wäre nach dem bisherigen Sach- und Streitstand voraussichtlich unterlegen gewesen, weil der Bescheid sich...