Dauerparty, Grillnebel und Hundegebell
Telefonaktion: Was tun bei Streit am Gartenzaun?
Was tun bei Streit am Gartenzaun? Experten vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer beantworten Leserfragen zum Thema Nachbarschaftsrecht.
Vom Nachbargrundstück links schallt seit Beginn der Corona-Krise Kinderlärm rüber. Der Nachbar auf der rechten Seite nutzt die Zeit der Kurzarbeit zur Haussanierung – inklusive Bohrmaschinenlärm und Dauergehämmere. Das Arbeiten im Homeoffice wird unter diesen Bedingungen zur Tortur. Die vergangenen Wochen mit Kontaktsperre und Homeoffice haben noch einmal gezeigt, wie wichtig ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn ist. Doch angesichts der erzwungenen Nähe werden die Beziehungen am Gartenzaun nicht selten von Konflikten überschattet, die zu handfestem Nachbarschaftsstreit führen, der sich oft schon an vermeintlichen Nichtigkeiten entzünden kann. Da ist es gut, wenn man als Grundstücksnutzer seine Rechte kennt und weiß, wie man Streit mit dem Nachbarn möglichst einvernehmlich klären kann.
In einer gemeinsamen Telefonaktion von Berliner Morgenpost und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) haben Sie die Gelegenheit, am Sonnabend, 13. Juni 2020, Ihre Fragen an drei Experten zu stellen. Peter Ohm, Hagen Ludwig und Ulf Mätzig vom VDGN beantworten Ihre Fragen. In der Zeit von 11 bis 13 Uhr sind die Telefone mit den Nummern 887 277-817, -816 und -815 für Ihre Fragen freigeschaltet.
Fragen an die Experten könnten etwa sein, wie häufig der Nachbar einen mit seinem Grill vollnebeln oder bis nach Mitternacht eine Gartenparty feiern darf. Für Streit sorgen oft auch Haustiere: Muss ich hinnehmen, dass Nachbars Hund ständig bellt? Ärger bereitet oft auch die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze: Wie hoch darf die Hecke laut Nachbarrechtsgesetz werden, die der Nachbar direkt an die Grundstücksgrenze gepflanzt hat? Darf ich Äste und Zweige, die auf mein Grundstück überhängen, selbst abschneiden, und in welcher Entfernung von der Grundstücksgrenze dürfen Bäume und Sträucher gepflanzt werden? Muss ich den Lärm spielender Kinder im Nachbargarten uneingeschränkt hinnehmen oder gibt es eine Toleranzgrenze? Darf der Nachbar mein Grundstück mit einer Drohne überfliegen? Wer kann mir helfen, wenn der Nachbar im Streitfall uneinsichtig ist? Bleibt mir nur der Klageweg? Auf welche Gesetze kann ich mich im Streitfall berufen? Diese und andere Fragen können die Experten vom VDGN beantworten.
Autor:Manuela Frey aus Charlottenburg |
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