Beschwerde gegen Urteil
Kreuzberg. Der Bezirk wird gegen das Urteil zur weiteren Duldung der Bewohner in der Gerhart-Hauptmann-Schule Beschwerde einlegen. Am 22. Mai hatte das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren den Klagen mehrerer Bewohner auf einen weiteren Verbleib stattgegeben. Nach seiner Meinung liege in diesem Fall keine herkömmliche Besetzung vor, vielmehr habe der Bezirk selbst in entsprechenden Abmachungen zumindest zeitweise dort ein Wohnrecht eingeräumt. Diese Vereinbarungen seien aber mit Gegenleistungen verknüpft gewesen, die nicht erfüllt wurden. So läuft in etwa jetzt die Gegenargumentation des Bezirks. Entscheiden muss in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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