Pflegebedürftigkeit finanziell absichern
Pflegewelt - Teil 3: Die Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist dem Pflegetagegeld sehr ähnlich. Zu den Gemeinsamkeiten gehört beispielsweise, dass im Pflegefall ein monatlicher Betrag ausgezahlt wird.
„Dieser kann je nach Pflegegrad individuell gewählt werden. Somit ist auch die kostendeckende Absicherung von hohen Pflegekosten im stationären Bereich in den unteren Pflegegraden möglich“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Weiterhin haben Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung gemeinsam, dass Pflegebedürftige selbst bestimmen können, was sie mit dem Geld bezahlen – ob Pflegeheim, ambulanten Pflegedienst oder die pflegenden Angehörigen. Ein großer Vorteil der Pflegerentenversicherung gegenüber dem Pflegetagegeld ist, dass bei Eintritt des versicherten Pflegegrades generell keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen.
Doch es gibt auch einige Unterschiede: Wer eine Pflegerentenversicherung abschließt, der sichert sich damit konstante Beiträge während der gesamten Versicherungsdauer. Zudem sparen Versicherte Kapital an: Teile ihrer Beiträge plus Zinsen landen auf einem eigenen Konto. Weiterhin lassen sich sowohl Einmalbeträge einzahlen als auch entnehmen.
Wer seine Versicherung vor Eintritt des Pflegefalls kündigt, erhält den aktuellen Rückkaufswert zurück, der nach einigen Jahren sogar über dem eingezahlten Geldbetrag liegen kann. Einige Policen bieten auch einen Hinterbliebenenschutz: Tritt kein Pflegefall ein, erhalten die Erben die gesamten eingezahlten Beiträge später als Todesfallleistung ausgezahlt. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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