Vorkaufsrecht nicht in Gefahr
Stadtrat widerspricht Befürchtungen

Auch aktuell sei die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk gewährleistet. Anderslautende Meldungen wären "reine Spekulation", erklärte Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis90/Grüne).

Die Sorge, dass wegen der Corona-Krise die zweimonatige Frist für einen Vorkauf durch die öffentliche Hand nicht eingehalten werden kann, gab es zuletzt zum Beispiel bei der Mietergemeinschaft Manteuffelstraße 105 und Muskauer Straße 41. Dort endet die Frist am 20. April.

"Wir befürchten, dass das Ausüben des Vorkaufsrechts auch in unserem Fall in Gefahr ist, da die Verwaltung nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten kann", heißt es in einer Mitteilung. Deshalb wird unter anderem die Aussetzung aller fristgebundenen Verfahren zum Verkauf von Mietshäusern in Milieuschutzgebieten verlangt. Was aber auf Bundesebene geregelt werden müsste.

Der Forderung schloss sich auch der Linke-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser an. Es dürfe nicht sein, dass gerade Immobilienspekulanten von der aktuellen Krise profitieren, so Meiser in einer Stellungnahme.

Auch in dieser schwierigen Situation prüfe die Verwaltung das Vorkaufsrecht, betont dagegen Florian Schmidt, ebenso wie die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag. Die Mitarbeiter im Bereich Milieuschutz würden auch zu Hause arbeiten.

Bei der Manteuffel- und Muskauer Straße sei das Bezirksamt im intensiven Austausch mit dem Käufervertreter. Der scheine sich nicht komplett einer Abwendungsvereinbarung zu verschließen. Für ein Haus in der Waldemarstraße wäre zuletzt eine solche Abwendungsvereinbarung erzielt worden. Sie besagt, dass ein Kaufinteressent die Immobilie erwerben darf, sich aber gleichzeitig bestimmten Vorgaben unterwerfen muss.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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