"Extrem lautes Gekläffe"
Neue Hundewiese nervt Nachbarn

Angelika Frankenberger ist ziemlich genervt vom Hundegebell. Sie hat darum ans Bezirksamt geschrieben. | Foto: Ulrike Kiefert
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Die neue Hundewiese am Weidenweg sorgt für Unmut. Nachbarn beschweren sich über das laute Bellen der Vierbeiner. Das Bezirksamt kündigt Kontrollen und mögliche Bußgelder an.

„Hören Sie das? Es geht schon wieder los.“ Angelika Frankenberger schließt das Wohnzimmerfenster. Das Gebell der Hunde ist trotzdem zu hören, selbst im fünften Stock. Seit 41 Jahren wohnt die Seniorin in der Karl-Marx-Allee. Ihre Wohnung geht nach hinten raus, weg vom Straßenlärm, wo hohe Bäume im Sommer Schatten spenden. „Es war mal richtig idyllisch hier, mit der grünen Liegewiese und den Bänken.“ Die ältere Dame seufzt. „Jetzt hört man nur noch extrem lautes Gekläffe. Erst gestern Abend waren wieder zehn Hundehalter auf einmal da unten.“

Bei der Bürgermeisterin beschwert

Mit „unten“ meint Angelika Frankenberger die umzäunte Fläche am Weidenweg Ecke Fritz-Schiff-Weg. Der Boden ist sandig, Wiese sprießt hier keine mehr. Die 1900 Quadratmeter sind seit Ende März Hundeauslaufplatz. „Und das mitten im Wohngebiet.“ Die 81-Jährige versteht das nicht. „Für mich und meine Nachbarn ist das zu einer unerträglichen Nervenbelastung geworden.“ Gegen gelegentliches Bellen habe sie ja nichts, sagt Angelika Frankenberger. „Aber das Dauergekläffe ist etwas ganz anderes.“ Von Frauchen und Herrchen erwartet sie, dass „sie ihre Hunde auch irgendwann mal unter Kontrolle haben“. Die Hundehalter zu mahnen, traut sie sich jedoch nicht. Deshalb hat sie die Bürgermeisterin angeschrieben: „Eine derartige Lärmbelästigung ist unerträglich und muss nach Paragraf 177 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.“ Und sie appelliert an „die Verantwortlichen, hier eiligst Abhilfe zu schaffen“.

Was ist „erhebliche Belästigung“?

Doch so einfach ist das nicht. Laut Paragraf 177 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) handelt ordnungswidrig, „wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“. Doch was ist „vermeidbares Ausmaß“ oder „erhebliche Belästigung“? Anwohner müssen den durch einen Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen, wenn er im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht erst kürzlich entschieden und die Klage einer Anwohnerin abgewiesen. Bei einer Lärmmessung in der Wohnung der Klägerin waren demnach die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel tagsüber knapp eingehalten worden. Bei Angelika Frankenberger müsste man in der Wohnung also nachmessen.

Platzordnung mit festen Nutzungszeiten

Im Fall der Hundewiese am Weidenweg hat das Ordnungsamt eine Platzordnung an die zwei Eingänge gehängt. Das schreibt den Haltern vor, „ständiges Bellen der Hunde“ zu unterbinden. Genutzt werden darf der Auslaufplatz wochentags von 8 bis 20 Uhr, sonntags und feiertags von 9 bis 13 Uhr und dann wieder von 15 bis 20 Uhr. Doch an die Zeiten hält sich keiner, sagt Angelika Frankenberger. „Morgens um sieben geht es schon los und dann oft bis Mitternacht, wenn schönes Wetter ist.“ Und das hat einen Grund: Zumindest ein Tor hat kein Schloss. Die Warnung des Ordnungsamtes „Verstöße werden geahndet“ läuft somit ins Leere – sofern nicht regelmäßig kontrolliert wird.

Ordnungsamt will kontrollieren

Nachgefragt beim Bezirksamt wird bestätigt, dass es Beschwerden gibt. Als Reaktion darauf seien die Regeln für das Benutzen aller bezirklichen Hundeauslaufplätze in einer Platzordnung zusammgefasst und die Plätze entsprechend beschildert worden. Auf dieser Grundlage könne das Ordnungsamt Regelverstöße „nun leichter und präziser ahnden“. Die Hundewiese am Weidenweg zu schließen, ist laut Grünflächenamt derzeit nicht angedacht, weil der Hundauslauf andere benachbarte Grünanlagen entlaste. Jedoch sollen „die Kontrollen und möglichen Bußgelder des Ordnungsamtes dazu beitragen eine Verbesserung herbeizuführen“. Darauf hofft auch Angelika Frankenberger. Sollten die Vierbeiner weiter dauerlärmen, will sie bei den Nachbarn Unterschriften für die Schließung der Hundewiese sammeln.

Dem Bezirksamt zufolge nutzten Halter das Areal bereits vorher schon massiv als Hundeauslauf. Daher bot sich die Grünanlage trotz der nahen Wohnbebauung als die am geringsten störende Option an. Zudem habe es in dem Gebiet keine geeignetere Fläche gegeben, um das Auerdreieck zu entlasten. Der öffentliche Park liegt nördlich der Karl-Marx-Allee. Der offizielle Hundeauslauf am Weidenweg ist der fünfte im Bezirk. Die anderen vier sind im Volkspark Friedrichshain, am Stralauer Platz, im Wriezener und im Görlitzer Park.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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